Heizkostenabrechnung: Muss der Einzelverbrauch aufgeschlüssel werden oder reicht der Gesamtverbrauch?
Ich habe nunmehr meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung erhalten.
Bei der Abrechnung der Heizkosten wurde lediglich der Gesamtverbrauch meiner Wohnung angegeben, obwohl sich in jedem Zimmer Heizkostenverteiler befinden, die abgelesen wurden bzw. neuerdings per Funk abgelesen werden.
Muss mir die Verwaltung die einzelnen Verbräuche in den jeweiligen Zimmern aufschlüsseln oder reicht tatsächlich die Angabe des Gesamtverbrauches aller Räume? Und wenn nicht, gibt es da eine gesetzliche Regelung?
Vielen Dank im Voraus.
@Janet M: Normal kenne ich es auch so, dass man von einer externen Abrechungsfirma eine Übersicht über die Verbräuche erhält. Aber meine Verwaltung macht es eben alleine und daher gibt es keine extra Übersicht.
@funship: Es geht nicht um Diskusionsbedarf dem Verwalter gegeben. Es geht darum nachvollziehen zu können, wie sich dieser Gesamtverbrauch zusammensetzt, um ihn ggf. überprüfen zu können anhand der HKV.