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Heizkostenabrechnung: Muss der Einzelverbrauch aufgeschlüssel werden oder reicht der Gesamtverbrauch?

Ich habe nunmehr meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung erhalten.

Bei der Abrechnung der Heizkosten wurde lediglich der Gesamtverbrauch meiner Wohnung angegeben, obwohl sich in jedem Zimmer Heizkostenverteiler befinden, die abgelesen wurden bzw. neuerdings per Funk abgelesen werden.

Muss mir die Verwaltung die einzelnen Verbräuche in den jeweiligen Zimmern aufschlüsseln oder reicht tatsächlich die Angabe des Gesamtverbrauches aller Räume? Und wenn nicht, gibt es da eine gesetzliche Regelung?

Vielen Dank im Voraus.

Update:

@Janet M: Normal kenne ich es auch so, dass man von einer externen Abrechungsfirma eine Übersicht über die Verbräuche erhält. Aber meine Verwaltung macht es eben alleine und daher gibt es keine extra Übersicht.

Update 2:

@funship: Es geht nicht um Diskusionsbedarf dem Verwalter gegeben. Es geht darum nachvollziehen zu können, wie sich dieser Gesamtverbrauch zusammensetzt, um ihn ggf. überprüfen zu können anhand der HKV.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    In Zwei-Familienhäusern, in denen der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt und die andere Wohnung vermietet ist, kann vereinbart werden, die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig, sondern nach Wohnfläche abzurechnen.

    Ansonsten gilt immer die Heizkostenverordnung.Hier müssen alle Heizkörper mit so genannten Erfassungssystemen ausgestattet sein, die dann einmal im Jahr abgelesen werden.

    Der Mieter hat ein Anspruch auf den Nachweis der einzelnen Verbräuche.

    Mieter haben das Recht, Heizkosten um 15 Prozent zu kürzen, wenn der Vermieter entgegen den Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet hat. Siehe §12 Heizkostenverordnung.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • horsch
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Die Angaben reichen. Die zugrundeliegende Einzelabrechnung kann beim Verwalter eingesehen werden.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das reicht so.

    Sinn der Abrechnung ist ja schließlich nicht, dass du mit deinem Vermieter darüber zu diskutieren anfängst, dass eine Steigerung des Energieverbrauchs in deinem Schlafzimmer um zwölf Prozent ja gar nicht sein kann, weil es da ohnehin immer so heiß hergeht, dass du die Heizung nicht aufdrehst, oder was auch immer. Sondern der Sinn besteht darin, die Heizkosten korrekt unter den Parteien aufzuteilen. In welchem Raum deiner Wohnung du die Energie verbrauchst, ist dafür ohne Belang.

  • vor 9 Jahren

    Man erhält doch immer ein Duplikat der Ablesung, da stehen doch die einzelnen Werte drauf.

    Addiere die und vergleiche das doch mit deiner Rechnung.

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  • Lord M
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn Einzelwerte vorliegen, müssen die auch einzeln aufgeschlüsselt werden. Maßgeblich für die Abrechnung ist zwar der Gesamtverbrauch, aber dieser muss auch nachvollziehbar sein. Wenn die Einzelangaben fehlen, kann der Gesamtverbrauch insgesamt in Frage gestellt werden.

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