Mit welcher Begründung darf man worauf Steuern erheben?

Die Frage nach der Tabaksteuer brachte mich darauf. Wenn eine neue Steuer eingeführt wird, welche Begründung liegt dahinter, auf welche Güter darf sie erhoben werden und wer erhebt sie bzw. wie ist das Procedere dahinter?

ramsjoen2012-09-22T10:14:59Z

Beste Antwort

Die (allgemeine) Rechtsgrundlage für die Erhebung von Steuern findet sich im X. Abschnitt des Grundgesetzes (Art. 104a ff). Tatsächlich wird aber das Recht des Staates Steuern zu erheben, stillschweigend vorausgesetzt.

Alles weitere ist dann Frage des Gesetzgebers. Solange nur ein ordentlicher gesetzgebender Prozess stattfindet, ist so ziemlich alles erlaubt. Jedoch finden sich dennoch einige Grenzen, z.B. im Rahmen des ebenfalls durch das GG geschützte Eigentumsrecht das dafür sorgen sollte(!), dass eine Besteuerung nicht in die Nähe der Entweigung getrieben wird. In Deutschland ist auch kaum eine Kopfsteuer denkbar ("Ich lebe, also zahle ich"). Aktuell gibt es zwar auch keine Vermögenssteuer ("Ich besitze, also zahle ich" - auch wenn ich damit nichts verdiene), aber die kann ja wieder kommen.

Letztendlich ist vorstellbar, dass auf alle Güter irgendeine Steuer erhoben wird. Im weiteren Sinne ist das ja schon durch die Umsatzsteuer der Fall, wobei allerdings nicht das Gut selbst sondern der im Rahmen des Handels gemachte Gewinn (Mehrwert) besteuert wird. Das Procedere besteht lediglich aus einem Federstrich (Erlass eines Gesetzes). Gutes Beispiel der jüngeren Geschichte ist die Alkopopsteuer, die plötzlich vom Himmel fiel.

Für die von Dir angesprochene Tabaksteuer weiß die Wikipedia: Sie ist eine indirekte Steuer, eine Verbrauchsteuer, die nach Art. 106 Abs. 2 GG dem Bund als Bundessteuer zusteht, und eine Mischform aus Mengensteuer und Wertsteuer. Rechtsgrundlage ist das Tabaksteuergesetz.

Berni2012-09-19T23:28:46Z

Man darf garnichts !
Der Staat legt per Steuergesetz auf bestimmte Waren und Güter Steuern, um damit dem Staatshaushalt mehr Geld zuzuführen.
Begründungen gibt der Staat nicht ab.

Tabea2012-09-19T21:37:03Z

§ 3
Steuern, steuerliche Nebenleistungen.


(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Sprendlinger2012-09-19T16:05:00Z

Ganz einfach die Regierung beschließt ein Gesetz.
So wurde die Sektsteuer zu Kaiser Zeiten für den Aufbau der Marine eingeführt. Das Kaiserreich ist schon lange vorbei, die Sektsteuer aber noch nicht

Anonym2012-09-19T14:09:38Z

Die Begründung für die Erhebung einer Steuer liefert das zugrunde liegende Gesetz, das der Gesetzgeber (bei uns der Bundestag, ggf. auch der Bundesrat) beschließt. Dabei ist er im Rahmen der Verfassung völlig frei darin, was er besteuert, und muss auch keine Gründe dafür angeben.

Grundsätzlich dienen Steuern der allgemeinen Finanzierung des Staatshaushalts. Sie sind prinzipiell nicht zweckgebunden. Mitunter wird durch die Gestaltung einer Steuer auch versucht, das Verhalten der Steuerzahler zu beeinflussen.

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