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Mit welcher Begründung darf man worauf Steuern erheben?

Die Frage nach der Tabaksteuer brachte mich darauf. Wenn eine neue Steuer eingeführt wird, welche Begründung liegt dahinter, auf welche Güter darf sie erhoben werden und wer erhebt sie bzw. wie ist das Procedere dahinter?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Die (allgemeine) Rechtsgrundlage für die Erhebung von Steuern findet sich im X. Abschnitt des Grundgesetzes (Art. 104a ff). Tatsächlich wird aber das Recht des Staates Steuern zu erheben, stillschweigend vorausgesetzt.

    Alles weitere ist dann Frage des Gesetzgebers. Solange nur ein ordentlicher gesetzgebender Prozess stattfindet, ist so ziemlich alles erlaubt. Jedoch finden sich dennoch einige Grenzen, z.B. im Rahmen des ebenfalls durch das GG geschützte Eigentumsrecht das dafür sorgen sollte(!), dass eine Besteuerung nicht in die Nähe der Entweigung getrieben wird. In Deutschland ist auch kaum eine Kopfsteuer denkbar ("Ich lebe, also zahle ich"). Aktuell gibt es zwar auch keine Vermögenssteuer ("Ich besitze, also zahle ich" - auch wenn ich damit nichts verdiene), aber die kann ja wieder kommen.

    Letztendlich ist vorstellbar, dass auf alle Güter irgendeine Steuer erhoben wird. Im weiteren Sinne ist das ja schon durch die Umsatzsteuer der Fall, wobei allerdings nicht das Gut selbst sondern der im Rahmen des Handels gemachte Gewinn (Mehrwert) besteuert wird. Das Procedere besteht lediglich aus einem Federstrich (Erlass eines Gesetzes). Gutes Beispiel der jüngeren Geschichte ist die Alkopopsteuer, die plötzlich vom Himmel fiel.

    Für die von Dir angesprochene Tabaksteuer weiß die Wikipedia: Sie ist eine indirekte Steuer, eine Verbrauchsteuer, die nach Art. 106 Abs. 2 GG dem Bund als Bundessteuer zusteht, und eine Mischform aus Mengensteuer und Wertsteuer. Rechtsgrundlage ist das Tabaksteuergesetz.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Die Begründung für die Erhebung einer Steuer liefert das zugrunde liegende Gesetz, das der Gesetzgeber (bei uns der Bundestag, ggf. auch der Bundesrat) beschließt. Dabei ist er im Rahmen der Verfassung völlig frei darin, was er besteuert, und muss auch keine Gründe dafür angeben.

    Grundsätzlich dienen Steuern der allgemeinen Finanzierung des Staatshaushalts. Sie sind prinzipiell nicht zweckgebunden. Mitunter wird durch die Gestaltung einer Steuer auch versucht, das Verhalten der Steuerzahler zu beeinflussen.

  • Tabea
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    § 3

    Steuern, steuerliche Nebenleistungen.

    (1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

  • vor 9 Jahren

    Ganz einfach die Regierung beschließt ein Gesetz.

    So wurde die Sektsteuer zu Kaiser Zeiten für den Aufbau der Marine eingeführt. Das Kaiserreich ist schon lange vorbei, die Sektsteuer aber noch nicht

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  • vor 9 Jahren

    Hi,

    früher ist der Fürst mit den Soldaten vorbei gekommen und hat gesagt, daß du ihm Geld geben mußt, ansonsten mußt du in den Schuldenturm.

    Heute kommt das Finanzamt an mit der Polizei und sagt wenn du nicht zahlst, kommst du in den Knast.

    Wie du siehst, entwickeln wir uns ständig weiter.

    Die neuste Masche ist übrigens, daß sie dir dein Geld lassen. Der Staat geht her, kauft sich Sachen von geliehenen Geld. Dann druckt er einfach neues. (Oder Inflation) Dadurch wird er seine Schulden los und dein Geld daheim, wird immer weniger wert.

    Das dürfen die einfach so. Schade ist es nur, daß da alle Länder mitmachen. Sprich wenn man keinen Bock mehr auf dieses System hat, hat man hier auf der ganzen Welt keine Chance dem zu entgehen.

    Grüßle

  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Mit der Begründung, dass der Staat eine Infrastruktur schaffen muss, die dem Bürger zunutze kommt.

  • Berni
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Man darf garnichts !

    Der Staat legt per Steuergesetz auf bestimmte Waren und Güter Steuern, um damit dem Staatshaushalt mehr Geld zuzuführen.

    Begründungen gibt der Staat nicht ab.

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