gild armenrecht auch bei klage gegen den vermieter?
hallo ich habe probleme mit meinem vermieter und brauche nen anwalt,aber da ich nur grundsicherung bekomme,also geld vom am und eine kleine erwerbsunfäigkeitsrente,da ich 100 prozent schwerbehindert bin,kann ich mir kein anwalt leisten.gilt denn bei sowas auch das armenrecht,das mir ein anwalt bezahlt wird? was muss ich da für papiere vorweisen?
Anonym2012-09-16T22:04:00Z
Beste Antwort
als anwaltsgehilfin denke ich hast auf grund geringes einkommen anspruch auf beratungshilfe... deine rente wird so gering sein, das du ergänzend hartz IV bekommst....
beratungshilfe zu bekommen hängt vom einkommen ab und welche ausgaben man hat hierzu zahlen u.a. abzahlung von kredtiten und miete....
da du aber schwerbehindert bist hast du so sehe ich das lt. deinen angaben anspruch auf einen beratungsschein...
geh bei dir vor ort zum zuständigen amtsgericht und nimm folgende unterlagen mit:
1. kontoauszüge 2. rentenbescheit 3. harzt iv bescheid 4. ausweis 5. sämtliche belege über deine monatlichen ausgaben 6. deinen schwerbehindertenausweis
wenn du natürlich die möglichkeit hast, kannst du dir den vordruck für die antragstellung auch aus dem i-net ziehen und schickst diesen mit sämtlichen unterlagen in kopie an dein zuständiges amtsgericht
es gibt amtsgerichte, die haben für beratungshilfe eien beratungsstelle mit öffnungszeiten und dann gibt es gerichte die solche antragstellungen nur via post annehmen d.h. man muss sich dann das formular aus dem internet ziehen und alles hinschicken die bearbeitung kann dann ca. 3-4 wochen dauern
beratungshilfe bekommst man aber nur dann, wenn keine rechtsschutzversicherung besteht oder wie in deinem fall es es kein mieterverein gibt
Es gilt aich bei KLage gegen den Vermieter. Aber Du solltest vorsichtig sein. Verlierst Du den Prozess musst Du trotzdem die ANwaltskosten des Vermieters übernehmen. Dir steht nur kostenfreiheit für Deinen Anwalt und das Gericht zu
Ja der Anwalt wird Dir vom Staat bezahlt, Du brauchst nur einen Beratungsschein vom zuständigen Amtsgericht und ein nachweis über Dein Einkommen. Letzteres musst Du beim Amtsgericht UND beim Anwalt vorlegen.