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Klage gegen Widerspruchsbescheid? (Siehe Details)?

Folgendes Problem:

Gegen die Einberufung zum Grundwehrdienst zum 02.07.2007 (also heute) habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Heute erhalte ich dann einen Widerspruchsbescheid: "Ihr Widerspruch wird zurückgewiesen".

Dagegen will ich nun Klage erheben. Wie gehe ich dabei am besten vor?

Eigentlich müsste ich ja heute meinen "Dienst" antreten (14 Uhr). Aber ich habe ja Widerspruch eingelegt und mir gedacht, dass sie ihn annehmen werden. Da ich heute erst erfahren habe, dass meinem Widerspruch nicht zugestimmt wurde, bin ich dann schuld daran, dass ich heute zum Dienst NICHT erscheine? Oder muss ich mir da keine Sorgen machen und kann "in Ruhe" die Klage angehen? Brauche Hilfe, ich will nichts mit Kriegsdienst zu tun haben...

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es kann durchaus sein, dass du den Dienst antreten musstest und deshalb wunder dich nicht, wenn morgen die Militärpolizei bei dir vor der Tür steht. Wenn du nicht antrittst dann gilt das als Straftat. Wende dich schleunigst an einen Rechtsanwalt, der wird dich besser beraten können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es wurde schon darauf hingewiesen, aber hier noch mal in aller Klarheit: Bis zu drei Tagen ist man nicht fahnenflüchtig, sondern unerlaubt abwesend, die Strafe ist weit geringer, also kannst Du noch ner höheren Strafe entgehen.

    Auch nach Eintritt bei der Bundeswehr kann man noch den Dienst verweigern, indem man einen Antrag auf Kdv stellt (Kriegsdienstverweigerer, Zugführer oder Hauptmann nach dem Formular fragen).Das wird ne Weile dauern, wenn Dus glaubhaft machen willst, weiger Dich, ein Gewehr in die Hand zu nehmen, und verweise auf das laufende Kdv-Verfahren.

    Gute Ansprechpartner (wenn Dus ehrlich meinst mit der Verweigerung aus Gewissensgründen) sind hierzu die Standort-Pfarrer, die können dazu beraten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Achtung Freund, der Bescheid ist vollziehbar und kann vollstreckt werden.

    Nach § 80 I VwGO Verwaltunsggerichtsordnung hat der Widerspruch oder die Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung, D.H. er kann nicht vollstreckt werden. Allerdings hat der Widerspruch gegen einen Einberufungsbescheid keine aufschiebende Wirkung, § 80 II Nr. 4 iVb § 15 WehrPflG.

    In einem Eilverfahren nach § 80 V VwGO (§ 123 I VwGO ist falsch, da es sich hier im Hauptverfahren um eine Anfechtungsklage handelt) kannst du vor dem zust. Verwaltunsgericht (müsste in der Rechtsmittelbelehrung angegeben sein) die aufschiebende Wirkung wieder herstellen lassen.

    Gleichzeigti ist eine Anfechtungssklage vor dem VG zu erheen, in dem Du den Einberufungsbescheid angreifst.

    Die Klageg wird dnur erfolg haben, wenn du durch den Beschid in deinen Rechten verletzt wirst und dazu hast Du bis jetzt noch nichts gesagt.

    Im Übrigen wird das verfahren vor dem VG wohl 1-2 Jahre dauern.

    Das wird dich aber nur GEld Kosten , weil du einfach zu lange gepennt hast und dich nicht um vor dem "Kriegsdienst" befreien zu lassen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wie naiv bist Du, hier diese Frage zu stellen...

    Anwalt anrufen...

    und schleunigst den Dienst antreten...

    wie meine Vorredner schon sagten...

    sonst kommen die und holen Dich...

    und dann gibts RICHTIG Aerger...

    denn auf Wehrdienstverweigerung steht Haft...

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  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ein Widerspruch macht eh nur Sinn, wenn Dir Unrecht geschehen ist. Wie begründest Du das?

    Durch den abgelehnten Widerspruch musst Du heute, wie schon von vielen gesagt, Deinen Wehrdienst antreten. Ggf. solltest Du in der Kaserne anrufen und erklären, dass Du auf dem Weg bist.

    Wenn Du jetzt noch kurzfristig raus kommen willst, bleibt Dir nur die Verweigerung. Ein guter Anwalt wird Dir da helfen. Weitere Informationen bekommst Du hier: http://forum.musterung.net/

  • vor 1 Jahrzehnt

    Na dann sieh mal zu, dass du ganz schnell zu Kaserne kommst.

    Deinem Widerspruch konnte nicht abgeholfen werden, also ist der Einberufungsbescheid bindend.

    Also bist du daran Schuld, dass du noch nicht zum Dienst erschienen bist.

    Allein schon deine (sorry) naive Einstellung, die werden meinem Widerspruch schon stattgeben, ist absolut unterirdisch. Was meinst du wohl, wie viele jedes Jahr Widerspruch einlegen.

    Gehst du nicht hin, bist du unerlaubt abwesend von der Truppe. Du solltest mindestens schleunigst da anrufen!!!!

    Wenn du einfach zu Hause bleibst, kommen in 3-5 Tagen die Feldjäger und holen dich!!!

    Selbst wenn du jetzt Klage einreichst, dürfte die Klageeinreichung keine aufschiebende Wirkung haben. Denn auch die Behörden sind so intelligent, die sofortige Vollziehung anzuordnen. Das heisst also, keine aufschiebene Wirkung, also ab zum Bund!!!!

    Klage kannst du einreichen beim zuständigen Gericht.

    Frage deinen Rechtsberater oder schaue in die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)...

    In diesem Sinne....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du mußt erst mal hin (warum auch nicht), sonst holen dich die Feldjäger persönlich ab.

    Ein Kamerad hatte damals auch einen Antrag für Zivildienst gestellt und bekam den erst durch, als er mit dem Grundwehrdienst fertig war.

    Du kannst dich auch noch vor Ort beim Gruppenführer beschweren.^^

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein du hättest in jedem Falle dich heute melden müssen, der Widerspruch hat keine aufschiebende wirkung und die ablehnung wurde dir sicherlich auch rechtzeitig mitgeteilt.

    wenn du dagen klagen willst musst du meines wissens vor das verwaltungsgericht gehen .

  • yol
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Dienst antreten, unbedingt! Sonst gibt es eine zusätzliche Klage wegen Fahnenflucht und du bist vorbestraft. Ansonsten kannst Du auch während des Dienstes verweigern. Aber Du bist rechtlich auf einem ganz schwierigen Pflaster, wenn Du einfach "nicht hingehst". Am besten Anwalt kontaktieren, vorher, sozusagen als Notfall.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

    In einem amtlichen Bescheid ist eigentlich immer angegeben, welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen; in deinem Fall wäre es wohl eine Klage, die allerdings auch keine aufschiebende Wirkung hätte.

    Ab heute bist du also fahnenflüchtig. Pack' schon mal deine Sachen für einige Zeit in Haft.

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