Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ray fragte in Politik & VerwaltungSonstiges - Politik · vor 1 Jahrzehnt

(Sammel)Klage gegen den Staat?

Ich wollte fragen, ob es möglich ist eine (Sammel)klage gegen den Staat oder das Bildungsministerium (Rheinland/Pfalz) oder sonstwogegen einzuleiten, wil man sich vom jetztigen Bildungssystem in seine Menschen bzw. Grundrechte verletzt fühlt?

Die Frage ist sehr ernst gemeint, da es vielen Abituranw��rter meiner Schule unmöglich gemacht wird ihr Abitur zu machen, weil sie eine 6 in Mathe bekommen haben und deshalb nicht zum Abitur zugelassen werden weil alle Mathekurse eingebracht werden müssen und man keine Kurse mit einer 6 einbringen kann. Somit wird diesen Menschen eine Chance auf Abitur und somit eine erfolgreiche Zukunft verwehrt nur weil sie kein mathematisches Talent besitzen.

Das ist doch eindeutig eine Verletzung der Menschenrechte, oder?

Auf jeden Fall möchte ich wissen ob so eine Klage sinnvoll und möglich wäre und wen man denn da verklagen müsste?

Update:

Edit:

1. Es gibt kein Zentralabitur in Rheinland/Pfalz

2. Mit einer 6 in Mathe habe ich eine 6 in einem Halbjahr gemeint, nicht in allen, was nicht gleich heißt das man dumm ist. In diesem Fall sind nur auch nur Menschen betroffen die einmal in Mathe eine 6 und sonst in allen Fächern im einser, zweier oder dreier Bereich liegen. Für diese Leute lohnt es sich nicht das Jahr zu wiederholen, das wäre reine Zeitverschwendung.

4. Meiner Meinung nach werden Schüler, die allgemein gut in der Schule sind und sich auch sehr viel Mühe geben (auch in Mathe!!) sich aber trotz Nachhilfe und Anstrengungen nicht durchsetzen können in diesem Fach (liegt ja manchmal auch am Lehrer) klar benachteiligt und dem sollte nicht so sein!

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich denke ja, aber dann musst Du am Obergerichtshof klagen! Ich hoffe zu dem sehr für Dich dass es klappt!! Da unser Staat und auch das Ministerium für Bildung, zur Zeit einfach spinnt und jüngeren Menschen die Zukunft verderben will!

    MfG

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Als erstes halten wir mal fest, dass es in Deutschland das Instrument "Sammelklage" überhaupt nicht gibt:

    In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der amerikanischen "Class Action" nicht zulässig. Dem deutschen Recht ist eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

    Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der Class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.

    Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.

    Ähnlich der Sammelklage ist im deutschen Recht die Verbandsklage. Diese gibt Verbänden in bestimmten Ausnahmefällen das Recht, eine Rechtsverletzung für mehrere oder die Allgemeinheit geltend zu machen. Die Verbandsklage hat im Umweltrecht eine gewisse Bedeutung.

    Zum anderen:

    Das Abitur ist ein Leistungsnachweis - Arbeitgeber oder Universitäten müssen darauf vertrauen können, dass ein Abitur einen definierten Bildungsstand dokumentiert, der auch entsprechende Kenntnisse in Mathematik beinhaltet. Ein (weiteres) Aufweichen des Standards hilft keinem - und schon gar nicht den armen Matheversagern - besser das Abi oder ein Schuljahr wiederholen, als später im Beruf oder im Studium zu scheitern.

    Es gibt kein Menschenrecht auf Bestehen einer Prüfung!

    Eine (Sammel-)Klage dürfte daher vollkommen aussichtslos sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einzelbeschwerde ja, Sammelbeschwerde nein. Siehe Grundgesetz.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sehr verwirrend..verletzung der menschenrecht und iin den Grundrechten verletzt?

    Da wird wieder von menschen und grundrechten gefaselt, ohne zu wissen was die Grundrechte sind! und du willst Abi machen??

    Wie wäre es, wenn du in mathe mehr getan hättest , könnest du auch abitur machen. Und wer in allen anderen Fächern ne 1 hat, hat in Mathe niemals ne 6!!

    In diesem Sinne...

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Mathe ... 6 ... ?

    Setzen ... Jahr wiederholen ...!

    *kopfschüttel * ... *oh das ist ein Witz* ... *sorry* ... *lach*

    TL

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja kann man. nur die abgeordneten im bundestag besitzen immunität und müssen vorher erst zurück treten.

    da in deutschlan im gegensatz zu a-level in GB mehr als nur 4 fächer wichtig sind ist eine klage nur zeitverschwendung.

    das abitur besteht nunmal auch aus mathe und wenn man das nicht kann kann man auch kein abi machen. logisch oder?

    und gegen welches recht soll das verstoßen??

    gegen das recht auf mathematische unfähigkeit????!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Na ich denk' mal das hat keine Chance.

    Ein Abitur ist (unter Anderem) eine Bestätigung eines einheitlichen Qualifizierungslevels (daher auch Zentralabitur) über eine Vielzahl von grundsätzlichen Themen von denen Mathematik eben eines ist.

    Ausserdem habe ich so meine Zweifel ob eine 6, das heisst ein vollstängig fehlende Lernleistung so automatisch auf 'kein Talent' (im Sinne einer Unmöglichkeit des Lernens) schliessen lässt : ich kenne relativ viele Leute die keinerlei wie auch immer geartetes Interesse an Mathematik haben/hatten und auch nicht wirklich erfolgreich waren, die dann doch mit Hilfe zu einer 4 oder sogar 3 zu bringen waren. Insofern neige ich dazu die Frage umzuformulieren zu 'Macht es Sinn eine Sammelklage gegen den Staat anzustreben weil eine Anzahl von Schülern mangelnde Eigeninitiative zur Erlangung dieser grundlegenden Qualifikation aufweisen'. Diese Frage möchte ich mit Nachdruck verneinen !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was willst du mit einem Abitur, wenn du in Mathe eine sechs hast? Wäre völlig unverdient.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sehr witzig

    dann koennte jeder loser, der sein abi versaut selbiges einklagen. dann haben wir hauptschueler, die medizin studieren und den abschluss ebenfalls einklagen.

    wer ne 6 in mathe hat is ein trottel, sorry. mathe mag schwer sein, aber man allemal auf ne 4 kommen, wenn man sich minimalst anstrengt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    erst mal, klagen kann man gegen alles.

    Allerdings gibt es da ein paar Regeln: Bei einer Sammelklage muss man soweit ich weis miderstens 1000 Stimmen sammeln, und dann noch einmal 10.000 (ich hoffe jetzt, dass die Zahlen stimmen, ich bin mit aber nicht 100&ig sicher) um es auch wirklich vor Gericht zu bringen.

    Ich glaube allerdings nicht, dass ihr es schaffen würdet...

    selbst ich (und ich bin auch noch im Schulalter) bin nicht dafür- eine gewisse Aussortierung muss es geben, und es ist keine Einschränkung an Menschhenrechten da sich ein Mensch sein Leben selbst bilden sollte.

    Und mit einer 6 in Mathe, und das in der heutigen Welt wo man ohne Mathe kaum noch einen Job findet, ist es glaube ich eher fair, wenn man demjenigen keinen Studienplatz gibt, da er so warscheinlich nicht durchkommt...

    was ihr allerdings machen könntet ist, das ihr eine Veränderung des Systems fordert- z.B. dass man mit nachträglichen Kursen seine Kentnisse verbessern kann und so mit einem entsprechendem Zeugnis das Studium doch noch machen kann...

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja kann man,. man kann gegen alles und jeden klagen, ob der klage statt gegeben wird, ist eine andere frage, und hängt vom staatsanwalt ab

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.