Was soll Beugehaft eigentlich bewirken, die ist doch total unnütz?

Vorab:
Nein, ich muß nicht in Beugehaft....auch wenn sich einige darüber freuen würden... ;)))....und auch niemand den ich kenne.

ABER:

Mal ehrlich:
Was soll denn eine Beugehaft bewirken?

Ich meine:

Würde mir das je angedroht, ich würde das machen, ich würde da reingehen, ich lass mich doch nicht beugen!

Was soll das eigentlich, ist das eine Art Mittelalterliche Art jemanden zu allem zwingen zu wollen und was das kostet....dem Staaat....dem Steuerzahler...eigentlich sollten alle immer in Beugehaft gehen, dann würde dieses Mittelalterliche Scheiterhaufengesetz abgeschafft werden, aus Kostengründen.

Bin gespannt auf Eure Antworten und wenn mir jemand plausibel erklärt was eine Beugehaft eventuell gutes....bewirken kann, dann überdenke ich auch alles nochmal.

2012-07-29T01:26:07Z

Lord Wapping...denkst Du nicht, so jemand würde eher schweigen...???? Oder auf Macke machen, wenn ihm die Felle davonschwimmen? ich gebe Dir trotzdem einen Daumen hoch.

Anonym2012-07-29T07:46:21Z

Beste Antwort

Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. -
(vgl. z.B. BVerfG-Urteile: 2 BvF 1/73, BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) 2 (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))...

Mal abgesehen von der schlichten Tatsache, dass ein provisorisches Besatzungsrecht - das GG, niemals eine vom Volk frei gewählte Verfassung darstellen oder gar ersetzen kann, ist seit 1990 selbst diese pseudo-GG-Verfassung ungültig.

Da der Art. 23 GG a. F. (GG alte Fassung) durch die Alliierten im Juli 1990 aufgehoben wurde, ist somit der Geltungsbereich des GG entfernt und damit das GG der "BRD" seit Ende Sept. 1990 “de jure“ erloschen.

Was ist ein "demokratischer Rechtsstaat" ohne rechtsgültige Verfassung hmm ?? Garnichts. Dürfte jedem ganz klar sein !

Weitere Gesetzesänderungen - z.B. des 1. BMJBBG vom 19.04.2006 bzw. Aufhebung des EG- und Geltungsbereiches von ZPO, StGB, GVG und ebenfalls gestrichener Geltungsbereich des OWiG seit 30.11.2007 - 2. BMJBBG vom 23.11.2007.
Ich sollte wohl lieber erwähnen das hier Gesetzte zur Aufhebung von Besatzungsrecht aufgehoben wurden. Aufhebung einer Aufhebung ist Wiederinkrafttreten! D.h.: Das Besatzungsrecht ist wieder in Kraft!

Für das "BRD-Rechts-und Justizwesen" bedeutes dies z.B., dass es dadurch tatsächlich nur noch mikrige Verwaltungsbefugnisse für die Firma "BRD" gibt. Diese äußern sich vor allem durch das Kontrollratsgesetz Nr.35 - Im 2. BMJBBG ist z.B. in Artikel 4, § 1, Abs 2 zu lesen, dass von der Aufhebung von Besatzungsrecht das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über „Ausgleichs und Schiedsverfahren“ Ausgenommen ist.
Infolge die BRD Gerichte freiwillige Gerichte sind und eben keine Staatsgerichte (fehlenden GVG § 15, keine Unterschriften auf Urteilen, Privathaftung der Richter, fehlende Legitimation des Grundgesetzes...).

Außerdem muss in diesem Zusammenhängen darauf hingewiesen werden das ohnehin alle "BRD"-Gerichte/Richter eine extra Genehmigung vom zuständigen AHK-Kommissar benötigen, um überhaupt handlungsfähig sein zu dürfen.
(Vgl. AHK 1949 Gesetz Nr. 13 Art. 1, BGBL I 2007 Seite 2614 Art. 4 Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts § 1 (2), (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S.103)).

Nun, welches Gericht/Richter der "BRD" erfüllt die Vorgaben der höchsten Gesetzgebungen innerhalb der "Firma" ??

Muss ich noch erwähnen, welchen Status damit sämtliche Urteile aller "BRD"-Gerichte, nach dem v.g. bzw. den wirklichen Rechtslagen tatsächlich haben ? - Ich benutze so ungern Schimpfworte. ...

Wie schon X-mal gesagt; alles was ich dazu schreibe, ist von den interessierten auch nachprüfbar und ganz gewiss kein Unsinn. Keiner soll hier irgendwas "glauben". Aber Jeder kann alles selbst auf Wahrheitsgehalt prüfen. ... Die Volljuristen allemal!


tm

warnick2016-12-10T14:28:10Z

Warum gilt für den Bürger nicht das gleiche Recht wie für die Kommunen oder Gemeinden, die sich weitgehed aus ihrer Verantwortung für die Streupflichten auf öffentlichen Wegen und Plätzen, oder sogar den Straßen, verabschiedet haben mit dem Hinweis:" Kein Winterdienst - Straßen werden nicht gestreut". Ich werde so ein Schild jetzt auch am Anfang und am Ende des Gehweges vor meinem Haus aufstellen. Gleiches Recht für alle!

Mimas2012-07-29T01:59:29Z

Was damit bezweckt werden soll, ist ja eigentlich klar und wurde ja auch schon von dir und einigen anderen Usern genannt.
Ob und inwieweit so eine Maßnahme tatsächlich sinnvoll ist, darf aber, zumindest auch aus meiner Sicht, bezweifelt werden.
Ich kann da "Auge" nur beipflichten.


@ Lord Wapping
Aber auch von dir hätte ich jetzt etwas mehr Intelligenz erwartet.
Wenn z.B. ein Kind entführt wurde und der Entführer nicht sagen will wo er es versteckt,
was glaubst du, wie es dem Kind wohl ergeht, wenn der Entführer wochenlang in Beugehaft sitzt...?

Anonym2012-07-29T01:28:05Z

finde ich auch total unnütz und ist meiner meinung nach nur ein verwaltungsakt. denn wer z.b. ausstehende rechnungen nicht zahlen konnte, wird es auch nach der beugehaft nicht können,im gegenteil,denn es wurden noch mehr zinsen draufgeschlagen. fair würde ich es finden,wenn in der haft gelder abgearbeitet werden könnten,aber so ist es eine schraube ohne ende.

Wilken2012-07-29T01:23:59Z

Die Beugehaft soll den Betreffenden zwingen eine Aussage vor Gericht zu machen.

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