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Was soll Beugehaft eigentlich bewirken, die ist doch total unnütz?
Vorab:
Nein, ich muß nicht in Beugehaft....auch wenn sich einige darüber freuen würden... ;)))....und auch niemand den ich kenne.
ABER:
Mal ehrlich:
Was soll denn eine Beugehaft bewirken?
Ich meine:
Würde mir das je angedroht, ich würde das machen, ich würde da reingehen, ich lass mich doch nicht beugen!
Was soll das eigentlich, ist das eine Art Mittelalterliche Art jemanden zu allem zwingen zu wollen und was das kostet....dem Staaat....dem Steuerzahler...eigentlich sollten alle immer in Beugehaft gehen, dann würde dieses Mittelalterliche Scheiterhaufengesetz abgeschafft werden, aus Kostengründen.
Bin gespannt auf Eure Antworten und wenn mir jemand plausibel erklärt was eine Beugehaft eventuell gutes....bewirken kann, dann überdenke ich auch alles nochmal.
Lord Wapping...denkst Du nicht, so jemand würde eher schweigen...???? Oder auf Macke machen, wenn ihm die Felle davonschwimmen? ich gebe Dir trotzdem einen Daumen hoch.
12 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. -
(vgl. z.B. BVerfG-Urteile: 2 BvF 1/73, BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) 2 (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))...
Mal abgesehen von der schlichten Tatsache, dass ein provisorisches Besatzungsrecht - das GG, niemals eine vom Volk frei gewählte Verfassung darstellen oder gar ersetzen kann, ist seit 1990 selbst diese pseudo-GG-Verfassung ungültig.
Da der Art. 23 GG a. F. (GG alte Fassung) durch die Alliierten im Juli 1990 aufgehoben wurde, ist somit der Geltungsbereich des GG entfernt und damit das GG der "BRD" seit Ende Sept. 1990 “de jure“ erloschen.
Was ist ein "demokratischer Rechtsstaat" ohne rechtsgültige Verfassung hmm ?? Garnichts. Dürfte jedem ganz klar sein !
Weitere Gesetzesänderungen - z.B. des 1. BMJBBG vom 19.04.2006 bzw. Aufhebung des EG- und Geltungsbereiches von ZPO, StGB, GVG und ebenfalls gestrichener Geltungsbereich des OWiG seit 30.11.2007 - 2. BMJBBG vom 23.11.2007.
Ich sollte wohl lieber erwähnen das hier Gesetzte zur Aufhebung von Besatzungsrecht aufgehoben wurden. Aufhebung einer Aufhebung ist Wiederinkrafttreten! D.h.: Das Besatzungsrecht ist wieder in Kraft!
Für das "BRD-Rechts-und Justizwesen" bedeutes dies z.B., dass es dadurch tatsächlich nur noch mikrige Verwaltungsbefugnisse für die Firma "BRD" gibt. Diese äußern sich vor allem durch das Kontrollratsgesetz Nr.35 - Im 2. BMJBBG ist z.B. in Artikel 4, § 1, Abs 2 zu lesen, dass von der Aufhebung von Besatzungsrecht das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über „Ausgleichs und Schiedsverfahren“ Ausgenommen ist.
Infolge die BRD Gerichte freiwillige Gerichte sind und eben keine Staatsgerichte (fehlenden GVG § 15, keine Unterschriften auf Urteilen, Privathaftung der Richter, fehlende Legitimation des Grundgesetzes...).
Außerdem muss in diesem Zusammenhängen darauf hingewiesen werden das ohnehin alle "BRD"-Gerichte/Richter eine extra Genehmigung vom zuständigen AHK-Kommissar benötigen, um überhaupt handlungsfähig sein zu dürfen.
(Vgl. AHK 1949 Gesetz Nr. 13 Art. 1, BGBL I 2007 Seite 2614 Art. 4 Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts § 1 (2), (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S.103)).
Nun, welches Gericht/Richter der "BRD" erfüllt die Vorgaben der höchsten Gesetzgebungen innerhalb der "Firma" ??
Muss ich noch erwähnen, welchen Status damit sämtliche Urteile aller "BRD"-Gerichte, nach dem v.g. bzw. den wirklichen Rechtslagen tatsächlich haben ? - Ich benutze so ungern Schimpfworte. ...
Wie schon X-mal gesagt; alles was ich dazu schreibe, ist von den interessierten auch nachprüfbar und ganz gewiss kein Unsinn. Keiner soll hier irgendwas "glauben". Aber Jeder kann alles selbst auf Wahrheitsgehalt prüfen. ... Die Volljuristen allemal!
tm
Quelle(n): juraforum - Anonymvor 9 Jahren
Beugehaft hin oder her im Strafrecht bringt Beugehaft gar nichts denn jeder Zeuge kann die Aussage verweigern und sich auf den §55 des StGB berufen.
Dieser §55 sagt aus das sich der Zeuge mit seiner Aussage nicht belasten muss.
Wenn also ein Zeuge sich auf den §55 beruft...dann kann das Gericht zwar von einer Schuld ausgehen muss diese Straftat dem Zeugen aber auch beweisen wenn das Gericht den Beweis nicht erbringen kann gilt immer die Unschuldsvermutung.
Man kann ihn also durch Beugehaft nicht zu einer Aussage zwingen!
Der Angeklagte muss sich nicht auf §55 berufen denn er darf auch vor Gericht lügen.
Im Zivil-Recht sieht das anders aus aber das ist ja nicht die Frage.
- Lord WappingLv 7vor 9 Jahren
Gerade von Dir hätte ich jetzt aber mehr Intelligenz erwartet:
Wenn z.B. dein Kind entführt wurde und der Entführer nicht sagen will wo er es versteckt, hältst Du dann Beugehaft immer noch für mittelalterlich?
@Nebel
Du bist aber schnell heute morgen! Ob's nutzt weiss ich nicht, aber probieren sollte man in einem solchen Falle Alles.
- blaucleverLv 7vor 9 Jahren
Isse nich.
Nicht jeder ist so stur wie du.
Und viele wollen auch mal gerne wieder nach draußen.
Nicht immer nur clevern.
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- MimasLv 7vor 9 Jahren
Was damit bezweckt werden soll, ist ja eigentlich klar und wurde ja auch schon von dir und einigen anderen Usern genannt.
Ob und inwieweit so eine Maßnahme tatsächlich sinnvoll ist, darf aber, zumindest auch aus meiner Sicht, bezweifelt werden.
Ich kann da "Auge" nur beipflichten.
@ Lord Wapping
Aber auch von dir hätte ich jetzt etwas mehr Intelligenz erwartet.
Wenn z.B. ein Kind entführt wurde und der Entführer nicht sagen will wo er es versteckt,
was glaubst du, wie es dem Kind wohl ergeht, wenn der Entführer wochenlang in Beugehaft sitzt...?
- ?Lv 7vor 9 Jahren
http://www.lexexakt.de/glossar/beugehaft.php
Ich muss mich erst einmal schlau lesen, weil ich noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bin,, und gar nicht weiss, aufgrund wessen oder welcher Tatbestandteile überhaupt Beugehaft angeordnet werden kann..??
Es soll also normalerweise wohl dem Schutz ALLER dienen, wenn derjenige in Beugehaft genommen wird, da durch die Beugehaft sein Wille !!! gebrochen werden soll??..um auszusagen??...!!!..
Mitwisser von Straftaten..wie soll man ihnen denn sonst auch wohl
beikommen???..Folter ist im deutschen Staat ja wohl verboten ??.-)
- Anonymvor 9 Jahren
Und was würde es nützen, wenn man die Beugehaft abschaffen würde?
Wenn es um Kindsentführung und Mord geht, MUSS die Beugehaft her, das geht nicht anders.
So kann der Zeuge, wenn nicht sogar Kronzeuge nicht abhauen, sondern man hält ihn solange fest, bis er vor Gericht ausgesagt hat.
Dann kann er sich´s in der Zelle überlegen, ob er den Mund aufmacht und hernach wieder als freier Mensch rumläuft, oder er schweigt und macht sich mitschuldig und sitzt zum Schluss länger als wie 6 Monate.
MfG
Lilitu
- robyn_of_ryeLv 4vor 9 Jahren
Okay, ich finde dieses Mittel auch nicht so ganz klasse...
Was es bewirken soll denke ich mir folgendermassen:
ein unbescholtener Bürger wird alles tun wollen, um nicht in den Knast zu wandern. Versuch mal, das Arbeitgeber und Bekannten zu erklären.
Ich würde es zum Beispiel nicht machen.
Deswegen erinnert es mich auch mehr an den Pranger, als an den Scheiterhaufen ;-)
- Anonymvor 9 Jahren
ich finde Beugehaft auch sehr zweifelhaft, zumal es ja durch Isolation und andere Umstände auch wie eine Folter wirken kann und die ist zurecht verboten...
Lord Wapping hat eine seltsame Auffassung vom Rechtsstaat und dem Menschenrecht... jedes Mittel kann eben niemals recht sein.... Und außerdem hat man das Recht zu Schweigen, wenn man sich sonst selbst belasten würde....
- Anonymvor 9 Jahren
finde ich auch total unnütz und ist meiner meinung nach nur ein verwaltungsakt. denn wer z.b. ausstehende rechnungen nicht zahlen konnte, wird es auch nach der beugehaft nicht können,im gegenteil,denn es wurden noch mehr zinsen draufgeschlagen. fair würde ich es finden,wenn in der haft gelder abgearbeitet werden könnten,aber so ist es eine schraube ohne ende.