Ich (18) bin jetzt seit einer Woche aus der Schule und werde mitte August ein FSJ beginnen. Da ich mich dort aber sehr kurzfristig beworben habe, habe ich noch kein Vertrag unterschrieben. Aus dem Grund haben sie uns das Kindergeld gestrichen. Können die das so einfach tun? Oder habe ich dennoch ein Recht auf Kindergeld?
glory-112012-07-05T04:29:26Z
Beste Antwort
Voraussetzung zur Weiterzahlung des Kindergeldes, Anspruch endet mit dem 25. Lebensjahr, ist, dass Du als A U S B I L D U N G S U C H E N D gemeldet bis, egal ob beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Das FSJ ist keine sozialpflichtige Tätigkeit ! Setz Dich sofort mit der Famielienkasse in Verbindung und sag denen genau das.
Die Kindergeldzahlung wird automatisch (vorerst) mit dem 18. Lj. eingestellt, und nur weitergezahlt unter den o.g. Voraussetzungen. Selbst wenn Du in der Ausbildung bis, wird bis zum 25. Lj. weitergezahlt!!! Also nichts wie los.
Wenn du schon ein Kind hast, bekommst du natürlich auch Kindergeld. Falls du noch kein Kind hast, geht es hier um das Geld, was deine Mutter beantragen könnte. Da sollte sie sich dann auch selbst darum kümmern.