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Heisam m fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

wer hat das recht auf das kinder geld wenn mann eine wohnungemeinschaft hat mann ist 18?

ich lebe aber mit mein vater hat er das auf das kinder geld bitte leute hilft mir

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du Volljährig bist, hast Du den Anspruch, egal wo Du wohnst! Allerdings solltest (musst?) Du dann auch etwas davon abgeben (Kostgeld...)

    Wir haben es damals für meine jetzige Frau eingeklagt und bekamen Recht. Ihr steht als Volljährige alles zu!

    MFG

    Sternfahrer

  • chatti
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Als meine volljährige Tochter in Ausbildung war und eine eigene Wohnung hatte, wollte sie das Kindergeld für sich beantragen. Das ging nicht, da die Eltern noch leben (zum Glück). Mein Exmann mußte meiner Tochter Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen, wollte aber das Ki.Geld nicht beantragen. Bei der Familienkasse hatte man mir vorgeschlagen, daß ich meiner Tochter ebenfalls Unterhalt zahle. Damit wäre ich berechtigt das Geld zu bekommen. Mein Ex hatte auf die Ansprüche verzichtet. Ich wäre nicht verpflichtet gewesen meiner Tochter das Geld auszuhändigen.

    Es ist ein Irrglaube das das Ki.Geld den Kindern gehört. Auch bei Unterhaltspflicht wird das Kindergeld mitberechnet.

    Ein Kind kann nur Kindergeld für sich selber beantragen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage wären, hatte man mir erklärt.

    Wie sich das bei Dir verhält kann sicher das zuständige Amt klären.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der staatliche Zuschuß soll Deine Ernährung und Versorgung unterstützen, dieses Geld wird während Deiner schulischen oder beruflichen Ausbildung gewährt. Er ist nicht gedacht um Make-up und Klamotten zu kaufen.

    Wenn Dein Vater Dir eine Versorgung gewährleistet, hat er sehr wohl einen Anspruch darauf, das Geld auch dafür einzusetzen, sonst macht das staatliche Kindergeld aus dem Steuersäckel der Gemeinschaft nämlich keinen Sinn.

  • vor 1 Jahrzehnt

    das Geld steht Deinen Eltern zu. Es soll zwar für Dich verwendet werden, einen Anspruch darauf hast Du nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst ein neu Antrag stellen damit das Geld über dein Konto läuft oder dein Vater zahlt es dir aus

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mann ist 18...na,dann er !

    Lebt er noch beim Vater - ist es eine Kleinfamilie und der Vater hat das Recht auf dfas Kindergeld :-)) .

    Dieser muß das Kindergeld für das Kind verwenden (ich nehme an,er zahlt Miete,Strom,kauft Lebensmittel....,also..kommt er für dich auf !)

    Allerdings kommt mir die Frage komisch vor....

    Quelle(n): Allgemeinwissen....
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du noch zur Schule, oder eine Ausbildung machst, dann steht dir das Kindergeld bis zum vollendeten 27 ten Lebensjahr zu. Dein Vater hat die Pflicht das Kindergeld bei der Familienkasse für dich zu beantragen.

    (Quelle)

    Eigene Erfahrung habe auch Sohn der bei mir wohnt und in Ausbildung ist. Er bekommt das Kindergeld vom Amt direkt auf sein Konto.

  • fee
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Kindergeld steht dir zu.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt drauf an.

    Schau einfach mal unter

    http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/kindergeld/a...

    Pauschal läßt sich diese Frage nicht benatworten.

    Sven

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt auf deine finanzielle Situation an,hast Du kein oder geringes Einkommen,dann steht es Dir zu,jedoch gibt man daheim auch Kostgeld ab für gewöhnlich! Es gibt eine Einkommensgrenze,

    mach dich bei der Familienkasse schlau,die sagen Dir das.

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