Sturz auf dem Weg zum Müllhaus ...?

Da ich nicht sicher bin, ob mein Rechtsempfinden auch richtig ist, möchte ich Euch alle fragen, was ihr davon haltet: Ich bin gestern beim Müll wegtragen gestürzt. Ich wohne in einer (behindertengerechten) Wohnanlage und der Weg zum Müllhaus ist mit einzelnen Steinen "gepflastert" (nicht wie ein Gehweg, sondern mit unregelmäßigen Steinen). Ein Stein war lose, was ich natürlich nicht wusste. Ich bin draufgetreten und mit dem Vorderfuß "hängen geblieben", anschließend umgeknickt und voll auf den Steiß geknallt. Resultat: Brüche im Fuß, Handgelenk angebrochen, Zerrungen Fuß/Hand, Blutergüsse und, last but not least, eine ganz fiese Prellung am Steiß mit einer (winzigen) Absplitterung vom Wirbel. Ich kann mich kaum rühren und bekomme heftige Schmerzmittel. Natürlich wird es wieder alles gut, doch durch meine Osteoporose wird es lange dauern. So, nun die Frage: muss die Hausverwaltung dafür haften?! Ich unterstelle dem Hausmeister nicht, dass er schlampig ist - im Gegenteil!! Trotzdem muss der Weg doch gefahrlos zu begehen sein, oder?! - Was denkt ihr darüber?! Schon jetzt danke für Eure Meinungen!! Wie würdet ihr entscheiden und was würdet ihr unternehmen?? Ich will keinen Ärger machen, aber zu verschenken habe ich auch nichts, besonders weil ich ja auch mein Kind allein versorgen muss (was ich derzeit gar nicht kann!!).

2012-06-06T04:58:12Z

Gestern habe ich erfahren, dass exakt DIESER Stein bereits seit 1 Woche der Hausverwaltung als Gefahrenquelle bekannt war. Ich weiß auch, WER das gemeldet hat.
Danke für alle gut gemeinten Genesungswünsche - ist echt "autsch"!! Bitte, nicht nachmachen!! Ach, nebenbei, um die Frage zu beantworten, wer hier behindert ist - ich bin es selbst. Aber das spielt in dieser Frage eigentlich keine große Rolle, denn auch ein vollkommen Gesunder hätte den losen Stein nicht zwangsläufig sehen können, da er immer wieder "in Position" gelegt wurde. Nicht jeder Körperbehinderte ist blind!! Und: Tomaten auf den Augen hatte ich nicht - eher Tomatendosen im Müllsack. Es macht keine Freude, sich Kartoffelschalen und Müll aus den Haaren zu klauben!!

blauclever2012-06-04T23:27:34Z

Beste Antwort

Keine Chance ...
Du kannst nicht nachweisen, dass der Stein schon lange vor deinem Unfall lose war.
Die Hausverwaltung kann nicht verpflichtet werden, alle paar Stunden den Weg auf "Unschädlichkeit" zu untersuchen.
Abgesehen davon hat jede Hausverwaltung eine Versicherung. Wie diese aber den Fall beurteilt, ist fraglich, siehe meine Ausführungen ...

Cassandra2012-06-05T14:53:56Z

Nach einem Sturz mit der Folge einer Verletzung wegen loser Steinplatte auf
einem Gehweg lehnte die Stadtverwaltung jede Verantwortung ab, weil ihr nicht
gemeldet worden sei, dass der Gehweg reparaturbedürftig sei.

Ein Rechtsanwalt bestätigte, die Aussichtslosigkeit dagegen mit Rechts-
mitteln vorzugehen.

Vermutlich könnte die Hausverwaltung oder der Eigentümer im vorliegenden
Fall sich ebenfalls darauf berufen, dass der lose, den Unfall verursachende
Stein nicht bekannt gewesen sei, weil nicht gemeldet und deshalb bestehe
keine Haftpflicht.

Bei bestehender Rechtsschutzversicherung könnte mit deren Einver-
ständnis ein Anwalt befragt werden, wie er den beschriebenen Fall
sieht, ohne das man selber Kosten dafür selber tragen muss.

Anonym2012-06-05T11:23:41Z

Da ist so ziemlich alles möglich.

Um den Fall beurteilen zu können, müsste man viele Informationen mehr haben. Wie lange war der Stein schon lose, war ein Stolpern darüber unvermeidlich, wusste die zuständige Hausverwaltung davon oder hätte sie wissen müssen, hatte sie evtl. bereits Maßnahmen eingeleitet, sind schon andere Menschen über den Stein gestolpert, hast du Tomaten auf den Augen gehabt, und und und.
Ich für meinen Teil bilde mir da kein Urteil.

Azard Aiuf2012-06-05T10:56:53Z

Interessant. Du musst leider hier wirklich mit einen Anwalt reden. Aber ich kann mir vorstellen, dass du hier einen Sonderfall erliegst, falls du die behinderte Person bist und nicht dein Kind. Denn in diesem Fall wäre der Weg zum Müllhäuschen, was ein Pflichtweg ist, nicht behindertengerecht. Solltest du eigentlich gesund sein und nur dort wohnen weil dein Kind behindert ist, dann ist dies natürlich etwas Anderes, denn dann müsste das unter Allgemeinrisiko fallen.

Auf jeden Fall mit einen Anwalt klären, ich bin auch nur Laie. Aber würde mich interessieren wie dein Fall weitergeht. Gute Besserung nebenbei.

kurt j2012-06-05T07:53:35Z

Fehler oder Fake? Behinderten gerechten Wohnanlage und dann eine Zugang zum Müll Container oder was auch immer nur mit einzelne liegenden Stein-platten zu erreichen, erkläre was ist da Behindertengerecht, und wie hat der Bauherr die Bau-abnahme zu be. hi. ge. bekommen. und du bist dumm genug auf diese lose Steinplatte getreten zu haben und mochtest jetzt Schmerzensgeld haben weil Kasse leer

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