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Sturz auf dem Weg zum Müllhaus ...?

Da ich nicht sicher bin, ob mein Rechtsempfinden auch richtig ist, möchte ich Euch alle fragen, was ihr davon haltet: Ich bin gestern beim Müll wegtragen gestürzt. Ich wohne in einer (behindertengerechten) Wohnanlage und der Weg zum Müllhaus ist mit einzelnen Steinen "gepflastert" (nicht wie ein Gehweg, sondern mit unregelmäßigen Steinen). Ein Stein war lose, was ich natürlich nicht wusste. Ich bin draufgetreten und mit dem Vorderfuß "hängen geblieben", anschließend umgeknickt und voll auf den Steiß geknallt. Resultat: Brüche im Fuß, Handgelenk angebrochen, Zerrungen Fuß/Hand, Blutergüsse und, last but not least, eine ganz fiese Prellung am Steiß mit einer (winzigen) Absplitterung vom Wirbel. Ich kann mich kaum rühren und bekomme heftige Schmerzmittel. Natürlich wird es wieder alles gut, doch durch meine Osteoporose wird es lange dauern. So, nun die Frage: muss die Hausverwaltung dafür haften?! Ich unterstelle dem Hausmeister nicht, dass er schlampig ist - im Gegenteil!! Trotzdem muss der Weg doch gefahrlos zu begehen sein, oder?! - Was denkt ihr darüber?! Schon jetzt danke für Eure Meinungen!! Wie würdet ihr entscheiden und was würdet ihr unternehmen?? Ich will keinen Ärger machen, aber zu verschenken habe ich auch nichts, besonders weil ich ja auch mein Kind allein versorgen muss (was ich derzeit gar nicht kann!!).

Update:

Gestern habe ich erfahren, dass exakt DIESER Stein bereits seit 1 Woche der Hausverwaltung als Gefahrenquelle bekannt war. Ich weiß auch, WER das gemeldet hat.

Danke für alle gut gemeinten Genesungswünsche - ist echt "autsch"!! Bitte, nicht nachmachen!! Ach, nebenbei, um die Frage zu beantworten, wer hier behindert ist - ich bin es selbst. Aber das spielt in dieser Frage eigentlich keine große Rolle, denn auch ein vollkommen Gesunder hätte den losen Stein nicht zwangsläufig sehen können, da er immer wieder "in Position" gelegt wurde. Nicht jeder Körperbehinderte ist blind!! Und: Tomaten auf den Augen hatte ich nicht - eher Tomatendosen im Müllsack. Es macht keine Freude, sich Kartoffelschalen und Müll aus den Haaren zu klauben!!

10 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Keine Chance ...

    Du kannst nicht nachweisen, dass der Stein schon lange vor deinem Unfall lose war.

    Die Hausverwaltung kann nicht verpflichtet werden, alle paar Stunden den Weg auf "Unschädlichkeit" zu untersuchen.

    Abgesehen davon hat jede Hausverwaltung eine Versicherung. Wie diese aber den Fall beurteilt, ist fraglich, siehe meine Ausführungen ...

  • j f
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Ich bin zwar auch kein Jurist, aber ein bisschen kenne ich mich schon aus.

    Die Hausverwaltung hat hier eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. D. h. die Hausverwaltung muss in angemessener Weise und angemessener Häufigkeit (was auch immer im Einzelfall darunter zu verstehen ist) zum Beispiel die sichere Begehbarkeit der Wege am Haus kontrollieren, und Schäden unverzüglich beseitigen. Unverzüglich heißt dabei nicht: sofort, sondern: es muss umgehend veranlasst werden, und die Bearbeitung darf nicht durch Verschulden der Hausverwaltung hinausgezögert werden.

    In einem Fall wie bei Dir kannst Du versuchen, die Hausverwaltung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Schmerzensgeld und Schadenersatz (Kosten für Betreuungsperson für Dein Kind während Deiner Arbeitsunfähigkeit als Mutter) verklagen. Dafür brauchst Du auf jeden Fall einen Anwalt.

    Kannst Du beweisen (!), dass der Hausverwaltung der schlechte Zustand des Weges schon länger bekannt war und sie nichts in angemessener Zeit dagegen unternommern hat, stehen Deine Chancen gut. Kann die Hausverwaltung dagegen beweisen, dass die Wege angemessen kontrolliert und instandgehalten werden und glaubhaft machen, dass der Stein, über den Du gestolpert bist, sich kurzfristig gelöst haben muss und sie keine realistische Chance hatte, die Gefahrenstelle vorher zu erkennen und zu beseitigen, dann ist Dein Unfall Schicksal, und Du bekommst von der Hausverwaltung nichts.

    Ein Tip am Rande, sofern Du dass noch nicht weißt: Wenn Du Dich krankheitsbedingt nicht selbst um Dein Kind kümmern kannst, hast Du Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlte Hilfe, zumindest für ein paar Stunden am Tag - die Person dafür müsst Du allerdings selbst finden. Sprich mal mit Deiner Krankenkasse.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Es gibt Vorfälle im Leben, an denen Du nicht anderen die Schuld geben kannst. Stolpern und Hinfallen ist einer davon, das fällt laut unseren Juristen unter "Allgemeines Lebensrisiko" (siehe den Link unten).

    Wenn Du also nicht beweisen kannst, daß jemand mindestens grob fahrlässig Dein Stolpern herbeigeführt hat, mußt Du den entstandenen Schaden selber tragen.

    Leben ist lebensgefährlich!

  • vor 9 Jahren

    Ein bekannter Weg für Dich ,wieso hat es niemand gemeldet?

    Trage das besser einem Anwalt vor oder einem Jura Forum im Internet zB , da erhältst du eher eine kompetente Auskunft ,weil Juristen selten hier sind bei yahoo Clever .

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  • vor 9 Jahren

    Nach einem Sturz mit der Folge einer Verletzung wegen loser Steinplatte auf

    einem Gehweg lehnte die Stadtverwaltung jede Verantwortung ab, weil ihr nicht

    gemeldet worden sei, dass der Gehweg reparaturbedürftig sei.

    Ein Rechtsanwalt bestätigte, die Aussichtslosigkeit dagegen mit Rechts-

    mitteln vorzugehen.

    Vermutlich könnte die Hausverwaltung oder der Eigentümer im vorliegenden

    Fall sich ebenfalls darauf berufen, dass der lose, den Unfall verursachende

    Stein nicht bekannt gewesen sei, weil nicht gemeldet und deshalb bestehe

    keine Haftpflicht.

    Bei bestehender Rechtsschutzversicherung könnte mit deren Einver-

    ständnis ein Anwalt befragt werden, wie er den beschriebenen Fall

    sieht, ohne das man selber Kosten dafür selber tragen muss.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Da ist so ziemlich alles möglich.

    Um den Fall beurteilen zu können, müsste man viele Informationen mehr haben. Wie lange war der Stein schon lose, war ein Stolpern darüber unvermeidlich, wusste die zuständige Hausverwaltung davon oder hätte sie wissen müssen, hatte sie evtl. bereits Maßnahmen eingeleitet, sind schon andere Menschen über den Stein gestolpert, hast du Tomaten auf den Augen gehabt, und und und.

    Ich für meinen Teil bilde mir da kein Urteil.

  • vor 9 Jahren

    Interessant. Du musst leider hier wirklich mit einen Anwalt reden. Aber ich kann mir vorstellen, dass du hier einen Sonderfall erliegst, falls du die behinderte Person bist und nicht dein Kind. Denn in diesem Fall wäre der Weg zum Müllhäuschen, was ein Pflichtweg ist, nicht behindertengerecht. Solltest du eigentlich gesund sein und nur dort wohnen weil dein Kind behindert ist, dann ist dies natürlich etwas Anderes, denn dann müsste das unter Allgemeinrisiko fallen.

    Auf jeden Fall mit einen Anwalt klären, ich bin auch nur Laie. Aber würde mich interessieren wie dein Fall weitergeht. Gute Besserung nebenbei.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Fehler oder Fake? Behinderten gerechten Wohnanlage und dann eine Zugang zum Müll Container oder was auch immer nur mit einzelne liegenden Stein-platten zu erreichen, erkläre was ist da Behindertengerecht, und wie hat der Bauherr die Bau-abnahme zu be. hi. ge. bekommen. und du bist dumm genug auf diese lose Steinplatte getreten zu haben und mochtest jetzt Schmerzensgeld haben weil Kasse leer

  • vor 9 Jahren

    Du musst selbst auf den Weg achten. Wenn Du unbedingt meinst, Dir stehe etwas zu soll Dein Vermieter es seiner Haftpflicht melden. Die Verwaltung hat damit nichts zu tun, es gilt die allgemeine Haushaftpflicht. Auch wirst Du Dich wundern wie wenig Schmerzensgeld Dir zusteht. Hauptsächlich sind des die Kosten der Krankenkasse die übernommen werden müssen

  • vor 9 Jahren

    Natürlich muss der Vermieter dafür haften !

    Bitte suche dir einen Anwalt , denn der vertritt deine Rechte.

    Wie sollst du denn nun dein Kind versorgen ? Einkaufen, Putzen ,Kochen und ,und ,und .Ich kann mir gut vorstellen welche Schmerzen das sind . Und nein, du solltest nicht alles stillschweigend hinnehmen. Behindertengerechtes Wohnen und die Wege zum Müllhaus sind nicht behinderten gerecht , bzw . werden nicht geprüft und instand gehalten ? So geht das wirklich nicht.

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