Wenn ein Tier beim Tierarzt während einer Operation stirbt, muß man dann als Besitzer trotzdem die OP bezahlen?
Meine Freundin hat ihren Hund operieren lassen. Bei der OP hat der Arzt ein großes Blutgefäss verletzt und der Hund ist verblutet. Sie mußte für die OP eine Anzahlung leisten und hat 4 Tage später eine Rechnung über den Restbetrag bekommen. Muß man das bezahlen, obwohl die OP schiefgegangen ist und der Hund verstorben?
2012-06-04T05:19:03Z
Der Hund hatte eine gutartige Geschwulst am Bauch und beim Entfernen dieser Geschwulst hat der Arzt ein großes Blutgefäss perforiert. Davon war im Aufklärungsgespräch nie die Rede, daß das passieren könnte. Man wollte die Geschwulst entfernen um auszuschliessen, daß es sich um Krebs handeln könnte.
Mike M2012-06-03T11:40:18Z
Beste Antwort
Ärztliche Behandlung ist immer ein Dienstvertrag, nie ein Werksvertrag und das heisst du hast keine Garantie dass die OP was bringt (oder auch im Extremfall dass das Tier überlebt). Aber zahlen musst du sie in jedem Fall, der Arzt hatte ja Aufwand (Zeit/Medikamente/Helfer etc)
zuerst ist es doch mal so das die Kosten nicht so wichtig sind wenn ein wichtiger tierischer freund verstorben ist.
Rechtlich: ja die Op muss bezahlt werden.
Gedanklich: einerseits ist das sehr traurig, dass der Artzt noch Geld verlangt wenn der Hund tot ist, andererseits war das wie gesagt ein abgedekter op-fehler, und irgendwovon muss er leben
Ja logisch muß man zahlen !!! Also, was für eine Frage...
Mike hat hat den Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werksvertrag klar dargestellt.
Ich könnte jetzt wieder mal die Frage aufwerfen, warum immer wieder Hundebesitzer versuchen, um anfallende Kosten herumzukommen (wie auch Hundesteuern <is nich mein hund---is zu besuuuuch--is miar gestaan erst zugalaufen...>) oder auch Versicherungen <mus ich main hund wiaklich vasichan der is doch voll lieb un so un hat noch niemand was getaaan...>, aber , bin mal heute nicht so.
Ja, muss man. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du hast dem Tierarzt den Auftrag erteilt, das Tier zu operieren. Mit der Einwilligung hast du der Körperverletzung, die eine OP nun mal ist, zugestimmt.
Du musst also erst mal die Rechnung zahlen.
Bist du aber der Meinung, der Tierarzt hätte gepfuscht, kannst du das auf zivilrechtlichem Weg bestreiten. Du musst den Kadaver noch haben, einen Anwalt einschalten, das Tier in einer medizinischen Fakultät, die darauf spezialisiert ist, obduzieren lassen und den Tierarzt vor Gericht bringen. Alle diese faktoren bringst du erst mal in Vorleistung. Gewinnst du dann den Prozess, hat der Tierarzt dir a) die Kosten zu erstatten, die du bis hierher aufgebracht hast und muss dir b) einen Schadensersatz für das tote Tier zahlen. Das würde sich nur bei einem wertvollem Zuchttier lohnen. Für einen 08/15-Hund und womöglich noch ohne Papiere bekommst du allerhöchstens (bestes Alter) 500€. Und die OP-Kosten bekommst du auch hier nicht erstattet. Denn du hast den Auftrag erteilt...
Fazit: Zahlen und vergessen. Alles andere lohnt nicht!
Ja, muß man. Er hat das Tier behandelt und operiert. Für den Ausgang dieser OP hat er keine Garantie gegeben, da das nicht möglich ist.
Wenn er Hund jedoch einen nachweisbaren Wert darstellt, z. B. ausgebildeter Blindenhund, anderer Helfer- oder Diensthund, kann man versuchen über seine Berufshaftpflicht einen Schadenersatz zu bekommen. So es tatsächlich in seiner Verantwortung lag und die Todesursache nicht in den Risiken dieser OP lag.