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Mona
Lv 4
Mona fragte in TiereSonstiges - Tiere · vor 9 Jahren

Wenn ein Tier beim Tierarzt während einer Operation stirbt, muß man dann als Besitzer trotzdem die OP bezahlen?

Meine Freundin hat ihren Hund operieren lassen. Bei der OP hat der Arzt ein großes Blutgefäss verletzt und der Hund ist verblutet.

Sie mußte für die OP eine Anzahlung leisten und hat 4 Tage später eine Rechnung über den Restbetrag bekommen.

Muß man das bezahlen, obwohl die OP schiefgegangen ist und der Hund verstorben?

Update:

Der Hund hatte eine gutartige Geschwulst am Bauch und beim Entfernen dieser Geschwulst hat der Arzt ein großes Blutgefäss perforiert.

Davon war im Aufklärungsgespräch nie die Rede, daß das passieren könnte.

Man wollte die Geschwulst entfernen um auszuschliessen, daß es sich um Krebs handeln könnte.

13 Antworten

Bewertung
  • Mike M
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ärztliche Behandlung ist immer ein Dienstvertrag, nie ein Werksvertrag und das heisst du hast keine Garantie dass die OP was bringt (oder auch im Extremfall dass das Tier überlebt). Aber zahlen musst du sie in jedem Fall, der Arzt hatte ja Aufwand (Zeit/Medikamente/Helfer etc)

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ja klar es wurde ja operiert, die Folge einer Op ist eben das Risiko davon.. das auch mal ein Tier stirbt..

  • vor 9 Jahren

    >schiefgegangen< ist wohl nicht der richtige Ausdruck. Die Frage ist, wie schwierig die Op war und welche Chancen der Tierarzt zuvor geäußert hatte. War es eine alltägliche Sache, würde ich den Tierarzt ordentlich zur Verantwortung ziehen, denn dann hat er gepfuscht. Trotzdem hat er zumindest berechtigten Anspruch auf Kostenersatz der Injektionen, Medikamente und Verbrauchsmaterial. Seine (fragwürdige) Arbeit ließe sich ein seriöser Tierarzt dann auch nicht bezahlen.

  • vor 9 Jahren

    Ja, muß man. Er hat das Tier behandelt und operiert. Für den Ausgang dieser OP hat er keine Garantie gegeben, da das nicht möglich ist.

    Wenn er Hund jedoch einen nachweisbaren Wert darstellt, z. B. ausgebildeter Blindenhund, anderer Helfer- oder Diensthund, kann man versuchen über seine Berufshaftpflicht einen Schadenersatz zu bekommen. So es tatsächlich in seiner Verantwortung lag und die Todesursache nicht in den Risiken dieser OP lag.

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  • Bolle
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Leider muß man es trotzdem bezahlen.

  • vor 9 Jahren

    Bei ärztlichen Behandlungen gibt es keine Erfolgsgarantie. Insofern muss auf jeden Fall bezahlt werden. Ist ein erhebliches Risiko im Vorfeld zu erkennen, wird der Arzt darauf aufmerksam machen

    und ggf auf die OP verzichten. Es sein denn, der Tierhalter besteht ausdrücklich darauf.

    Aber auch ganz normale OP's haben ihre Tücken. So, zB bei der Narkose, die ältere oder geschwächte Tiere oft nicht überstehen. Man muß einfach sehen, daß eine Tier-OP nicht den

    Anforderungen entspricht, die bei einer OP am Menschen gelten.

  • vor 9 Jahren

    zuerst ist es doch mal so das die Kosten nicht so wichtig sind wenn ein wichtiger tierischer freund verstorben ist.

    Rechtlich: ja die Op muss bezahlt werden.

    Gedanklich: einerseits ist das sehr traurig, dass der Artzt noch Geld verlangt wenn der Hund tot ist, andererseits war das wie gesagt ein abgedekter op-fehler, und irgendwovon muss er leben

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Rein rechtlich gesehen muss die OP bezahlt werden. Wurde hier ja auch schon gesagt.

    Uns ist vor vielen Jahren unsere Hündin nach einer Kastration gestorben, weil die Tierärztin gepfuscht hatte. Wir haben uns dann mit ihr genauso geeinigt wie @ Slovak08 es beschrieben hat. Wir haben das Material und die Medikamente bezahlt nicht aber die Arbeit der Tierärztin.

    Vielleicht kann deine Freundin sich auch so mit dem TA einigen, denn ihm dürfte ja auch an seinem Ruf gelegen sein.

  • vor 9 Jahren

    Deine Frage ist über das Internet schwer zu beantworten, da wichtige Details fehlen wie z.B. Art der OP, Notfall oder Routineeingriff, etc.

    Z.B. wäre die Verletzung eines großen Blutgefäßes bei einer Kastration eines Rüden ein grob fahrlässiger Behandlungsfehler und deine Freundin könnte den Arzt verklagen.

    Wenn der Tierarzt versucht hätte, ein SMA-Syndrom zu korrigieren, ist die Wahrscheinlichkeit erheblich höher, dass ein großes Blutgefäß (Aorta oder Vene) verletzt wird. In dem Fall hätte der TA keinen Fehler gemacht (Risiko ist entsprechend Hoch und Besitzer werden vor der Einwilligung zur OP aufgeklärt)

    http://en.wikipedia.org/wiki/Superior_mesenteric_a...

    http://www.youtube.com/results?search_query=SMA+sy...

    Beim SMA-Syndrom wird die Speiseröhre durch die vom und zum Herzen führenden Blutgefäße eingeengt und der Patient erleidet beim Essen massive Schmerzen und muss sich übergeben, da die Nahrung nicht mehr in den Magen durchrutschen kann.

    Eine extrem seltene Erkrankung die oft als "Anorexiea" fehldiagnostiziert wird.

    Also es kommt auf die Art der OP an und wie nach der zu operierende Bereich and Hauptblutgefäßen liegt.

    Im Zweifelsfall einen tierärztlichen Gutachter oder anderen TA befragen.

  • vor 9 Jahren

    Ja, muss man. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Du hast dem Tierarzt den Auftrag erteilt, das Tier zu operieren.

    Mit der Einwilligung hast du der Körperverletzung, die eine OP nun mal ist, zugestimmt.

    Du musst also erst mal die Rechnung zahlen.

    Bist du aber der Meinung, der Tierarzt hätte gepfuscht, kannst du das auf zivilrechtlichem Weg bestreiten.

    Du musst den Kadaver noch haben, einen Anwalt einschalten, das Tier in einer medizinischen Fakultät, die darauf spezialisiert ist, obduzieren lassen und den Tierarzt vor Gericht bringen.

    Alle diese faktoren bringst du erst mal in Vorleistung. Gewinnst du dann den Prozess, hat der Tierarzt dir a) die Kosten zu erstatten, die du bis hierher aufgebracht hast und muss dir b) einen Schadensersatz für das tote Tier zahlen.

    Das würde sich nur bei einem wertvollem Zuchttier lohnen. Für einen 08/15-Hund und womöglich noch ohne Papiere bekommst du allerhöchstens (bestes Alter) 500€.

    Und die OP-Kosten bekommst du auch hier nicht erstattet. Denn du hast den Auftrag erteilt...

    Fazit: Zahlen und vergessen. Alles andere lohnt nicht!

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