Arbeitsrecht, bezogen auf Probezeit und Erhalt der Kündigung s.D.?
Am 09.05.2012 wird meine Probezeit auslaufen. Heute wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Der Erhalt meiner Kündigung (Schriftform) kann folglich erst der 09.Mai sein. In diesem Zusammenhang würde die Küfri erst ab dem 10. Mai beginnen. Meine Fragen:
Gelten jetzt die 4 Wochen oder noch die 2 Wochen Küfri? Wie ist es wenn ich die Kündigung erst am 10.Mai schriftlich erhalte?
Okay, wann ist denn bei einem Vertragsbeginn am 09.11.2012 die Probezeit offiziell beendet?