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Mieter leugnet erhalt der Kündigung. Was tun?

Wir haben unserem Mieter wegen eigenbedarf anfang Dezember gekündigt. Nachdem er sich bis jetzt (01.02.2013) nicht dazu geäussert hat, haben wir mal nachgefragt. Am Telefon leugnete er den erhalt der Kündigung. Ich muß dazu erwähnen, das ich die Kündigung persönlich in den Briefkasten geworfen habe. Nun haben wir ihm gesagt das ich eine neue Kündigung schreibe und er gestern oder heute zu einem klärendem Gespräch kommen soll. Auch hier wieder keine Reaktion. Unsere Tochter ist ziemlich sauer, das sie damit gerechnet hat , spätestens im März einziehen zu können.

Der Mieter hat mittlerweilen über 6000 Euro schulden( Miete wird gezahlt) Nebenkosten nachwievor kaum und wenn dann nur spärlich.

Wir wollen morgen zu den Mietern gehen und die Kündigung persönlich ( mit einem Zeugen ) abgeben.

Er wird mit sicherheit wieder etwas erlügen, so das er wieder nicht auszieht.

Was kann ich noch tun?

Beim Anwalt waren wir auch schon, hat uns schon 600 Euro gekostet.( wegen nebenkostenschulden)

Bitte um euere Hilfe und ratschläge

16 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Einschreiben (selbst mit Rückschein) könnt ihr vergessen. damit belegt ihr im Zweifelsfall nur, dass der Mieter ein Schriftstück erhalten hat; was drinstand, könnt ihr damit nicht beweisen!

    Einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.

    Eine Räumungsklage anberaumen (bei den Schulden habt iht Recht dazu), vom Gericht fstsetzen lassen und durchziehen.

    Seid ihr bei Haus und Grund? Da könnt ihr doch gute anwaltliche Beratung bekommen...

    Lieber ein Ende mit Schrecken (einmal viel zahlen), als ein Schrecken ohne Ende!

  • aeneas
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Kuendigung schickt man per Einschreiben mit Rueckschein; da hat man einen Nachweis in der Hand und muss nicht Dritte behelligen, damit sie spaeter was bezeugen koennen. Wichtig ist auch, dass Ihr ihm eine angemessene Frist einraeumt, eine andere Wohnung zu finden. Selbst dann, wenn Ihr Pech habt, koennt Ihr nicht sicher sein, dass Deine Tochter bald einziehen kann. Der Mieter hat das Recht, der Kuendigung zu widersprechen. Wenn das der Fall ist, muesst Ihr vor Gericht ziehen. Auch dann ist es nicht immer leicht, einen Eigenbedarf durchzusetzen. Er muss begruendet sein; insbesondere dann, wenn der Vermieter in einer sozial schwachen Position ist und gar Familie, Kinder hat. Dann stellt sich die Frage der Zumutbarkeit und wenn er nachweisen kann, dass er nichts angemessenes findet, habt ihr schlechte Karten. - Im unguenstigsten Fall kann es Jahre dauern, bis Ihr ihn raus habt. Ich habe dementsprechende Erfahrungen gemacht und druecke Dir die Daumen, dass es bei Euch besser laeuft.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Einschreiben und einen richtigen Anwalt nehmen

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Die Kündigung kannst du, wenn du sichergehen willst, per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Absolut beweissicher (im Gegensatz zu Einschreiben, die überhaupt nichts beweisen) und gar nicht mal so teuer, vor allem im Vergleich zu den schon angefallenen Kosten.

    Was ich nicht verstehe, ist der Umstand, dass Schulden in der genannten Höhe aufgelaufen sind und nicht viel früher eine Kündigung ausgesprochen wurde. Aber das ist ja deine Sache, genau wie die Tatsache, dass du beim Anwalt warst und trotzdem noch hier um Rat fragen musst.

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  • vor 8 Jahren

    Einschreiben mit Rückschein ist die dümmste Art der Zustellung. Denn wenn der Empfänger so einen Brief nicht annimmt, oder ihn nicht abholt, gilt dieser als NICHT zugestellt!!!

    Ein reines Einwurfeinschreiben ist sicher und billiger!

    Zunächst muss bei einer Eigenbedarfskündigung einige Formalitäten eingehalten werden. Des Weiteren muss man die Kündigungsfrist des Mieters berücksichtigen - § 573c BGB.

    Hier könnte durchaus eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 BGB in Betracht kommen.

    Zieht der Mieter nicht aus, ist der Rechtsweg klar: Auf Räumung klagen.

    Das man hier nur Verluste machen kann, ist leider nicht zu vermeiden.

    PS. In der Praxis kommt es nicht vor, dass ein Empfänger behauptet, er habe einen leeren Brief bekommen.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    persönliche Zustellung durch Gerichtsvollzieher und als nächstes Räumungsklage.

  • vor 8 Jahren

    Ich würde den Empfang bei persönlicher Übergabe quittieren lassen, und wenn er die Tür nicht öffnet, die Kündigung per Einwurfeinschreiben zustellen und den Einlieferungsbeleg an die Kopie heften. Da gehen die meisten Gerichte von der Annahme aus, daß der Briefkasten innerhalb von 24 geprüft wurde und betrachten gegensätzliche Behauptungen als unglaubwürdig. Auf den Rückschein würde ich verzichten, das Schreiben wird sonst zurückkommen, da es niemand entgegennehmen wird. Den Empfang kann der Empfänger willkürlich vereiteln, was bei empfangsbedürftigen Rechtsgeschäften ungünstig ist. Wirklich aussagekräftig ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher, der auch Kenntnis vom Inhalt nimmt bzw. eine Kopie aufbewahrt, Ob man als Zivilperson auch niedergelegte Schriftstücke beauftragen kann, weiß ich nicht.

    Bei 6000 Euro Mietschulden sollte unter Normalumständen doch auch die "fristlose" Kündigung mit 14 Tagen Frist zur Räumung möglich sein, wenn der Mieter den Betrag dann nicht unverzüglich begleicht und die Kündigung somit hinfällig wird. In jedem Fall im fristlosen Kündigungsschreiben auch "hilfsweise" die fristgemäße Kündigung aussprechen, falls die fristlose erfolgreich abgewehrt wird. Nach 14 Tagen ist der Mieter noch lange nicht draußen und muß Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete zahlen. Nun kann man die Räumungsklage beginnen. Dagegen kann der Mieter einstweilige Verfügung einlegen, um einen Härtefall abzuwenden. Der Spaß kann 1-2 Jahre dauern, ein paar Montate sollte man wenigstens einkalkulieren, wenn der Mieter sich querstellt und Bemühungen um seine Wohnungssuche nachweisen kann.

  • vor 8 Jahren

    Der Gerichtsvollzieher treibt nicht nur Schulden ein, sondern stellt rechtssicher Schreiben zu. Daher die Kündigung über ihn zustellen, egal ob der Mieter aus Schreiben annimmt oder nicht, es gilt als zugestellt.

    Einschreiben sind nicht rechtssicher!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ein Einschreiben mit Rückschein muss der Mieter nicht annehmen. Dann gilt es als nicht zugestellt. Entweder du lässt dem Mieter die Kündigung mit Zustellungsurkunde zukommenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde

    oder du machst ein einfaches Einschreiben ohne Rückschein und hoffst darauf, dass der Mieter den Einwurf des Schreibens in den Briefkasten nicht mitbekommt. Der Postbote dokumentiert diesen Einwurf allerdings.

    Ein von dir privat organisierter Zeuge ist mit Selbsteinwurf in den Mieterbriefkasten etwas weniger stark in seiner Aussagekraft.

    Du kannst natürlich auch das Schreiben persönlich übergeben und dir den Erhalt schriftlich qittieren lassen.

  • vor 8 Jahren

    Er braucht nicht Euch zu einem Gespräch zu empfangen. Stecke die Kündigung im Beisein eines oder zwei Zeugen in einen Umschlag, den Ihr gemeinsam einwerft. So kann er hinter nicht behaupten es sein nur ein leerer Umschlag im Briefkasten gewesen.

    Wegen der Höhe der Nebenkosten müsst Ihr Euch selbst nachsagen, dass ein Mahnbescheid oder eine Kündigung schon viel zu spät erfolgte. Spätesten 4 Wochen nach der Umlagenabrechnung hättet Ihr tätig werden müssen. Vertröste Deine Tochter noch um ein Jahr. Bis es zur Verhandlung kommt und die Räumung rechtskräftig wird braucht Ihr noch viel Geduld

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