Jürgen NRW
Beste Antwort
Nein, das darfst du nicht. Der Händler wird dir als beschränkt Geschäftsfähigen den Schmuck auch gar nicht abkaufen.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).
Ron
Du kannst in den A&V gehen, aber du darfst nichts verkaufen, da du noch nicht volljährig bist.
Deine Eltern MÃSSEN mit - alleine gehts nicht und wenn der A&V Besitzer Dir den Schmuck abkauft macht er sich strafbar.
Anonym
Nein. Von 12-18 bis du beschraenkt Geschaeftafaehig und darfst nur im Rahmen deines Taschengeldes handeln...Taschengeldparagraph. Alles andere ist nichtig.
?
Verkauf nicht den Schmuck deiner Eltern.
Anonym
glaub erst wenn du 18 bist