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Ich bin 14 und will meine Kette und Armband verkaufen wert 400 €. Darf ich das alleine im An und Verkauf?
6 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Nein, das darfst du nicht. Der Händler wird dir als beschränkt Geschäftsfähigen den Schmuck auch gar nicht abkaufen.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).
- Anonymvor 9 Jahren
Machen darfst Du das schon aber es ist nicht sinnvoll.
- Anonymvor 9 Jahren
glaub erst wenn du 18 bist
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- vor 9 Jahren
Du kannst in den A&V gehen, aber du darfst nichts verkaufen, da du noch nicht volljährig bist.
Deine Eltern MÃSSEN mit - alleine gehts nicht und wenn der A&V Besitzer Dir den Schmuck abkauft macht er sich strafbar.
- Anonymvor 9 Jahren
Nein. Von 12-18 bis du beschraenkt Geschaeftafaehig und darfst nur im Rahmen deines Taschengeldes handeln...Taschengeldparagraph. Alles andere ist nichtig.