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Ich bin 14 und will meine Kette und Armband verkaufen wert 400 €. Darf ich das alleine im An und Verkauf?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, das darfst du nicht. Der Händler wird dir als beschränkt Geschäftsfähigen den Schmuck auch gar nicht abkaufen.

    Beschränkte Geschäftsfähigkeit

    Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

  • vor 9 Jahren

    Verkauf nicht den Schmuck deiner Eltern.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Machen darfst Du das schon aber es ist nicht sinnvoll.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    glaub erst wenn du 18 bist

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  • vor 9 Jahren

    Du kannst in den A&V gehen, aber du darfst nichts verkaufen, da du noch nicht volljährig bist.

    Deine Eltern MÜSSEN mit - alleine gehts nicht und wenn der A&V Besitzer Dir den Schmuck abkauft macht er sich strafbar.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nein. Von 12-18 bis du beschraenkt Geschaeftafaehig und darfst nur im Rahmen deines Taschengeldes handeln...Taschengeldparagraph. Alles andere ist nichtig.

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