In aller Munde ist das sogen. "Betreuungsgeld" für treusorgende Eltern, die zuhause bleiben, um sich dort um ihre Kinderchen zu bemühen.
Nun meldet die FDP - die im Moment alles tut, um in den letzten Monaten des Untergangs noch einmal genannt zu werden - Verfassungsbedenken an.
Denn die FDP will, dass Betreuungsgeld auch für für- sorgliche Menschen gezahlt wird, die sich um nutz- los gewordene FDP-Politiker und - wähler kümmern.
Es wäre ein Gebot des Grundgesetzes, notleidende FDP-Politiker und FDP-Wähler nicht alleine zu lassen und eben jenen Betreuungsgeld zu zahlen, die sich um sie kümmern.
Wird diese Inititative der FDP Erfolg haben und wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass auch kleine FDP-leins geschützt/betreut werden müssen ??
Der Fragesteller ist in seinem Misstrauen gegen die FDP offensichtlich weit übers Ziel hinausgeschossen. Er möge den Teil des links etwas genauer studieren: "Eine Familienförderleistung wie das Betreuungsgeld falle unter die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern, sagte Laurischk der "Rheinischen Post". Der Bund sei aber nur dann zuständig, wenn die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfordere. Diese Voraussetzung könne sie beim Betreuungsgeld "nicht erkennen", sagte die Politikerin."
. S t e r b e n mit G e b r ü l l ---------+--------- ?
Ich habe Schuld , das diese Zwergenpartei mit der Kanzlerin Maus spielt ?
Das wir einen Ehebrecher als PB der freien F R E I H E I T haben ?
(ich war anno 2009 zu keiner Wahl ) Kinder in unserer Gesellschaft ? Als Einzelkind ? Zu hause ? Diese Schöntänzer , egal von welcher Partei .
Das 22 Jahre nach der Machtübernahme die alten Bundesländer nur ca 40 % der Kita-Plätze der neuen haben . Auf nach C H i L E -------------- die soll bereuen !
Brüderle is doch sicher mit Herrn Lindner schon unterwegs .