Wenn der Rechteinhaber eines Bildes nicht antwortet, ist das dann als Einverständnis zu werten?

Ich habe mehrere Musikkonzerne angeschrieben und um eine Genehmigung zur Abbildung eines Albumcovers in meinem Blog gebeten.
Nicht einer hat sich auch nur gemeldet. Darf ich das als stilles Einverständnis werten?

Raik2012-03-14T10:19:51Z

Beste Antwort

da es sich um ein Rechtsgeschäft handelt ist eine Willenserklärung notwendig. In Deinem eigenen Interesse sollte diese sogar beweisbar sein. Schweigen ist keine solche Willenserklärung und schon gar nicht beweisbar.

Anonym2012-03-14T21:13:35Z

Selbstverständlich nicht.

Rive Gauche2012-03-14T16:43:29Z

Nein, es bedarf der Erlaubnis, wenn sie sich nicht melden ist die Erlaubnis nicht erteilt, also müssen sich die Rechteinhaber nicht äußern, mit andern Worten: Es bedarf der Freigabe, die mit Schweigen nicht erteilt ist.
Die wissen das, daher ist deren Schweigen gleich einer Absage zu werten!

mzi2012-03-14T16:41:23Z

Hi,

lobenswert, dass du dir vorab die Genehmigung einholen wolltest.

Ich würde das "Nicht-Antworten" aber nicht als Zustimmung werten. Vielleicht nochmals anfragen ?!

Gruß