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Gaston
Lv 6
Gaston fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Wenn der Rechteinhaber eines Bildes nicht antwortet, ist das dann als Einverständnis zu werten?

Ich habe mehrere Musikkonzerne angeschrieben und um eine Genehmigung zur Abbildung eines Albumcovers in meinem Blog gebeten.

Nicht einer hat sich auch nur gemeldet. Darf ich das als stilles Einverständnis werten?

4 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    da es sich um ein Rechtsgeschäft handelt ist eine Willenserklärung notwendig. In Deinem eigenen Interesse sollte diese sogar beweisbar sein. Schweigen ist keine solche Willenserklärung und schon gar nicht beweisbar.

  • vor 9 Jahren

    Nein, es bedarf der Erlaubnis, wenn sie sich nicht melden ist die Erlaubnis nicht erteilt, also müssen sich die Rechteinhaber nicht äußern, mit andern Worten: Es bedarf der Freigabe, die mit Schweigen nicht erteilt ist.

    Die wissen das, daher ist deren Schweigen gleich einer Absage zu werten!

  • mzi
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Hi,

    lobenswert, dass du dir vorab die Genehmigung einholen wolltest.

    Ich würde das "Nicht-Antworten" aber nicht als Zustimmung werten. Vielleicht nochmals anfragen ?!

    Gruß

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Selbstverständlich nicht.

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