Rauberische Erpressung oder Raub?
Vielleicht kann mir ja jemand eine Denkstütze geben. Habe hier ein Sachverhalt einer Klausur vorliegen und verzweifle schon daran, ob nun räuberische Erpressung oder es sich um Raub handelt.
Angenommen A, B und C planen, ein Supermarkt zu überfallen. A kundschaftet nur die Gegend aus, am Folgetag gehen B und C in den Laden und fordern mit einer Pistole dem Verkäufer gegenüber, das Geld herauszurücken. Dies geschieht aber nicht, weil der Verkäufer nen Herzinfarkt erlitten hat. Theoretisch hätten B und C das Geld dann an sich nehmen können, wovon sie aber ablassen, da sie schlechte Gewissensbisse haben.
Ist das nun Raub oder räuberische Erpressung? Ich sehe da keine wirkliche Abgrenzung.... Bitte hierbei um Hilfe.
Edit: Dann hat der AG-Leiter damals den Sachverhalt nicht sauber geschrieben! ;)
Problem nur, es liegt keine Vollendung vor. Theoretisch wäre es ja räuberische Erpressung, wenn das Opfer das Geld rausgegeben haette,... andererseits könnte es auch Raub sein, weil die Möglichkeit bestand, dass B und C das Geld, nachdem der Verkäufer einen Herzinfarkt erlitten hat, einfach wegnehmen, was sie aber nicht taten ............
Also, in den ganzen Lehrbüchern steht eigentlich:
Wegnahme, dann Raub
Weggabe, dann räuberische Erpressung
aber hier? :S
Macht es dann Sinn, zunächst die räuberische Erpressung zu prüfen, dort im objektiven Tatbestand den Meinungsstreit bzgl der Abgrenzung zw Raub und räuberische Erpressung niederzulegen und dann zu verneinen. Und dann den schweren Raub zu prüfen? :S