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Rauberische Erpressung oder Raub?
Vielleicht kann mir ja jemand eine Denkstütze geben. Habe hier ein Sachverhalt einer Klausur vorliegen und verzweifle schon daran, ob nun räuberische Erpressung oder es sich um Raub handelt.
Angenommen A, B und C planen, ein Supermarkt zu überfallen. A kundschaftet nur die Gegend aus, am Folgetag gehen B und C in den Laden und fordern mit einer Pistole dem Verkäufer gegenüber, das Geld herauszurücken. Dies geschieht aber nicht, weil der Verkäufer nen Herzinfarkt erlitten hat. Theoretisch hätten B und C das Geld dann an sich nehmen können, wovon sie aber ablassen, da sie schlechte Gewissensbisse haben.
Ist das nun Raub oder räuberische Erpressung? Ich sehe da keine wirkliche Abgrenzung.... Bitte hierbei um Hilfe.
Edit: Dann hat der AG-Leiter damals den Sachverhalt nicht sauber geschrieben! ;)
Problem nur, es liegt keine Vollendung vor. Theoretisch wäre es ja räuberische Erpressung, wenn das Opfer das Geld rausgegeben haette,... andererseits könnte es auch Raub sein, weil die Möglichkeit bestand, dass B und C das Geld, nachdem der Verkäufer einen Herzinfarkt erlitten hat, einfach wegnehmen, was sie aber nicht taten ............
Also, in den ganzen Lehrbüchern steht eigentlich:
Wegnahme, dann Raub
Weggabe, dann räuberische Erpressung
aber hier? :S
Macht es dann Sinn, zunächst die räuberische Erpressung zu prüfen, dort im objektiven Tatbestand den Meinungsstreit bzgl der Abgrenzung zw Raub und räuberische Erpressung niederzulegen und dann zu verneinen. Und dann den schweren Raub zu prüfen? :S
5 Antworten
- IPNelkenLv 5vor 9 JahrenBeste Antwort
Da der Verkäufer bei dieser Aktion einen Herzinfarkt bekommen hat, konnte er die Beute nicht selbst übergeben, so ist es ein Tatbestand von Raub. Es wäre räuberische Erpressung gewesen, wenn der Verkäufer b und c die Tageseinnahmen übergeben hätte.
Es bleibt also hier,nach meiner Meinung bei einem versuchten Raub und nicht bei einer versuchten räuberischen Erpressung. Es ist ein versuchter Raub, da der Verkäufer nicht in der Lage war, dass Geld auszuhändigen. Versuchter Raub, weil B und C nach dem Herzinfakt des Verkäufers von selbst das Weite gesucht haben.
Quelle(n): Letztendlich ist es die Tatsache, dass der Verkäufer einen Herzinfarkt hatte. B und C hatten die Möglichkeit das Geld an sich zu nehmen, dass sie das Geld nicht genommen haben, befreit sie nicht vom Straftatbestand des Raubes. Es liegt hier keine räuberische Erpressung vor, wenn sie einfach so, ohne den Vorfall des Herzinfarktes dieses Verkäufers weggelaufen wären, dann wäre es versuchte, räuberische Erpressung gewesen. In diesem Fall bleibt es beim versuchten Raub, sie hätten ja die Möglichkeit gehabt sich Geld aus der Kasse zu nehmen. Das sie es nicht taten, kann sich ja mildern auf das Strafmaß auswirken aber nicht auf den Straftatbestand. - PunkLv 5vor 9 Jahren
Ich bin kein Volljurist, aber ich habe das seinerzeit so verstanden:
Wenn ich dir einfach so deine Brieftasche ziehe und du nix machen kannst weil ich zwei Kopf gröÃer bin und dich dabei im Schwitzkasten halte, dann ist das schwerer Raub.
Wenn ich dir eine Kanone vor die Nase halte: "Gib mir die Brieftasche her oder es knallt !", dann ist das die räuberische Erpressung (Drohung mit einer Straftat).
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- Anonymvor 9 Jahren
Da hilft sicher das Internet weiter und im StGB googeln.
Ãbrigens kann man keine "schlechte" Gewissensbisse haben. Entweder hat man Gewissensbisse oder ein schlechtes Gewissen.