die durch verbreiten von Lügen über mich eine Andere Person dazu bringt mich zu überfallen?zu bedrohen und zu verletzen.Ich selber bin 100%gehbehindert und wurde zusammen geschlagen weil eine Person Dinge über mich verbreitet hat die nachweislich nicht stimmen. Die person die mich angegriffen hat ist schwer Alkohol-krank und einfach Strukturiert.es muß aber doch eine Möglichkeit geben das die Person die Ihn Angestiftet hat zu rechenschaft gezogen wird.
Indy2012-02-23T15:22:52Z
Beste Antwort
Es gibt zwei Möglichkeiten. Leider schreibst du nur sehr vage und nicht den Inhalt der Lügen. Du kannst die Person wegen Verleumdung (§ 187 StGB) anzeigen. Je nachdem, was genau er über dich erzählt hat. Vielleicht auch Beleidigung (185 StGB). Da musst du aber einfach in Gesetzestext schauen. Ich weiß schließlich nicht, was genau er gesagt haben soll. Außerdem kann man auch zur Anstiftung von einer Straftat (§ 26 StGB) anzeigen, wenn man ihm unterstellen kann, dass er mit den Äußerungen der anderen Person gegenüber eindeutig bezweckt hat, dass diese dich "überfällt" (wobei du auch hier leider nicht schreibst, wie genau du "überfallen" wurdest. Abgesehen von diesen Möglichkeiten wird es dir oder den Verfolgungsbehörden wahrscheinlich schwer fallen, ihm diese Absichten und die Tat an sich nachzuweisen. Je nachdem, wie ehrlich die andere Person (Der Alkoholkranke) aussagt!
Eine Strafanzeige richtet sich zunächst mal gegen den Täter, alles andere hat keinen Sinn. Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen kann dann festgestellt werden, wer an der Tat beteiligt war bzw. dazu angestiftet hat.
@Jossip: Du schreibst Müll: Sämtliche strafbaren Handlungen mit öffentlichem Interesse sind im Strafgesetzbuch verankert. Da gehört Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung etc dazu. Und dafür ist die Polizei zunächst der erste Ansprechpartner und verpflichtet eine Anzeige entgegenzunehmen. Körperverletzung gehölrt erst recht dazu. In den Kommentaren zum STGB heiÃt es dann weiter: Anstifter einer Straftat wird gleich als Täter bestraft... Einen Rechtsanwalt kannst Du dann nehmen, wenn es um die Regulierung für die zivilen Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld geht. Kommt aber meist nur etwas dabei raus, wenn der Täter etwas hat. Da das meist nicht der Fall ist, bleibt es meist beim Strafmaà des Staatsanwaltes und dem Richter. Besser als nichts.
Wegen Rufmord zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Ansonsten nimm dir einen Anwalt, der sich mit diesem genauen Gebiet spezialisiert hat und vertrau dich ihm an. Ich bin in diesen Sachen nicht bewandert, aber eins dieser zwei Dinge würde ich auf jeden Fall tun. Viel Glück! Philipp