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Wie verklage ich eine Person?
die durch verbreiten von Lügen über mich eine Andere Person dazu bringt mich zu überfallen?zu bedrohen und zu verletzen.Ich selber bin 100%gehbehindert und wurde zusammen geschlagen weil eine Person Dinge über mich verbreitet hat die nachweislich nicht stimmen. Die person die mich angegriffen hat ist schwer Alkohol-krank und einfach Strukturiert.es muß aber doch eine Möglichkeit geben das die Person die Ihn Angestiftet hat zu rechenschaft gezogen wird.
10 Antworten
- vor 9 JahrenBeste Antwort
Es gibt zwei Möglichkeiten. Leider schreibst du nur sehr vage und nicht den Inhalt der Lügen.
Du kannst die Person wegen Verleumdung (§ 187 StGB) anzeigen. Je nachdem, was genau er über dich erzählt hat. Vielleicht auch Beleidigung (185 StGB). Da musst du aber einfach in Gesetzestext schauen. Ich weiß schließlich nicht, was genau er gesagt haben soll.
Außerdem kann man auch zur Anstiftung von einer Straftat (§ 26 StGB) anzeigen, wenn man ihm unterstellen kann, dass er mit den Äußerungen der anderen Person gegenüber eindeutig bezweckt hat, dass diese dich "überfällt" (wobei du auch hier leider nicht schreibst, wie genau du "überfallen" wurdest.
Abgesehen von diesen Möglichkeiten wird es dir oder den Verfolgungsbehörden wahrscheinlich schwer fallen, ihm diese Absichten und die Tat an sich nachzuweisen. Je nachdem, wie ehrlich die andere Person (Der Alkoholkranke) aussagt!
- vor 9 Jahren
Entweder in der Bäckerei, im Supermarkt oder auf dem Tennisplatz. Bei der Polizei würde ich es nicht versuchen.
- Anonymvor 9 Jahren
@Jossip: Du schreibst Müll: Sämtliche strafbaren Handlungen mit öffentlichem Interesse sind im Strafgesetzbuch verankert. Da gehört Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung etc dazu. Und dafür ist die Polizei zunächst der erste Ansprechpartner und verpflichtet eine Anzeige entgegenzunehmen.
Körperverletzung gehölrt erst recht dazu.
In den Kommentaren zum STGB heiÃt es dann weiter: Anstifter einer Straftat wird gleich als Täter bestraft...
Einen Rechtsanwalt kannst Du dann nehmen, wenn es um die Regulierung für die zivilen Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld geht.
Kommt aber meist nur etwas dabei raus, wenn der Täter etwas hat.
Da das meist nicht der Fall ist, bleibt es meist beim Strafmaà des Staatsanwaltes und dem Richter.
Besser als nichts.
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- Anonymvor 9 Jahren
Sicher nicht über YC!
- .**.Lv 7vor 9 Jahren
Eine Strafanzeige richtet sich zunächst mal gegen den Täter, alles andere hat keinen Sinn. Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen kann dann festgestellt werden, wer an der Tat beteiligt war bzw. dazu angestiftet hat.
- PhilippLv 5vor 9 Jahren
Wegen Rufmord zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Ansonsten nimm dir einen Anwalt, der sich mit diesem genauen Gebiet spezialisiert hat und vertrau dich ihm an.
Ich bin in diesen Sachen nicht bewandert, aber eins dieser zwei Dinge würde ich auf jeden Fall tun.
Viel Glück!
Philipp
- SokratesLv 6vor 9 Jahren
Das ist sehr ernst, und Du musst schnell und konsequent handeln.
Mit Strafanzeigen wirst Du nicht weit kommen, denn Staatsanwälte sind faul und verdienen dasselbe Geld, ob sie jetzt ernsthaft arbeiten oder nur stundenlang "Freecell" spielen und hin und wieder den Staub von ihren Akten pusten.
Es gibt eine erste sehr gute MaÃnahme für Dich: Du verbietest dem, der da Schwachsinn über Dich geredet hat, diesen Schwachsinn nochmal zu erzählen. Und zwar per einstweiliger Verfügung. Das ist reines Zivilrecht. Du tippst einen Antrag an Dein zuständiges Amtsgericht:
"Ich beantrage, das Gericht möge - der Eilbedürftigkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - folgenden Beschluss fassen: Dem Antragsgegner wird es bei Vermeidung einer Zahlung von 250.000 Euro an den Antragsgegner - im Falle der Nichteinbringung 6 Monate Haft für den Antragsgegner - untersagt, gegenüber Dritten folgende Aussagen zu machen: ..."
Dann fügst Du eine eidesstattliche Versicherung bei, in der Du den Vorgang schilderst und ihn an Eides Statt dem Gericht die Wahrheit Deiner Aussage bekräftigst.
Wenn der Richter nicht völlig bekloppt ist, wird er den Ernst der Lage erkennen und die einstweilige Verfügung erlassen. Beantrage noch, dass das Gericht den Streitwert nach billigem Ermessen festlegt.
Wenn die einstweilige Verfügung ergeht und per Gerichtsvollzieher zugestellt wird, dann wird das Schandmaul plötzlich sehr still werden...
- Anonymvor 9 Jahren
Bei Körperverletzung greift das Strafrecht. Da sind Polizei und Staatsanwalt zuständig.
Bei übler Nachrede, Rufmord, etc. greift das Zivilrecht. Da muà ein Anwalt ran, wenn das Aussicht auf Erfolg haben soll.