darf mein arbeitgeber die teilnahme an einer beerdigung verweigern?
hallo,
ich habe ein großes problem. mein tante, bei der ich viel zeit meiner kindheit verbracht habe, ist verstorben, was mich sehr mitnimmt. ich habe eine halbzeitstelle, bei der ich die arbeitszeit auf 2 ganze und 1 halben tag aufteile (di bis do) bei flexibler arbeitszeit. zu einer optionalen dienstberatung einen tag nach dem tod konnte ich aus emotionalen grünbden nicht erscheinen, erhielt dafür eine vschriftliche verwarnung, ohne dass meine gründe angehört wurden. meine arbeitszeit wurde auf mi bis fr seitens der chefin gelegt, da DBs 1x im monat freitags stattfinden. im falle einer missachtung ihrer weisungen droht sie mit einer abmahnung. (bin derzeit in probezeit)
mein problem: ich habe mich schriftlich entschuldigt und mitgeteilt, dass die beerdingung, bei der ich gern bei wäre, diesen freitag stattfindet. es kam keine antwort. eine verlegung der arbeitszeit auf einen anderen tag wäre sicher möglich, müsste aber abgesegnet werden. somit stehe ich vor der wahl: entweder nicht zur beerdigung, oder abmahnung. indirekt verweigert sie ja somit die teilnahme. ich will ja keinen sonderorlaug oder so, denn den würde ich nicht bekommen dafür, aber ich möchte einfach nur den freitag auf einen anderen tag verschieben, was gehen würde, denn ich mache eine tätigkeit, bei der ich allein arbeite.
meine frage: gibt es eine gesetzliche regelung, die mit die teilnahme an einer beerdigung eines verwandten zusichert? und welcher paragraph wäre das?
p.s. es geht hier nicht um eine xbeliebige firma, es geht hierbei um die evangelische kirche!!!!!!!! so viel zum thema sozial... ich könnte k...
sry im voraus für fehler im text, ich bin völlig fertig über die sache und habe 0,0 konzentration.
erstmal danke an alle bisher.
Janet M: ich will ja keinen sonderurlaub, ich will einfach nur tauschen, was problemlos ginge, wenn da oben jemand einsichtig wäre.
Mama: es wurde verfügt, dass ich ab sofort mi bis fr zu arbeiten habe. ohen diese verfügung wäre es auch kein problem.
Mimi: eine krankschreibung wäre in dem fall ein kündigungsgrund, da die chefin bereits weiß, dass die trauerfeiern an dem bewussten freitag ist. also keine lösung. habe ich abe ruach schon dran gedacht. zwischen der chefin und allen kollegen liegt viel im argen. ich sehe hier täglich leute weinen weil sie grundlos fertig gemacht werden. sowie ich was neues habe, bin ich hier weg. das ist mir klar.
Ironiesa...: fühfungsqualität = null... ja und wie. das wissen heir alle... sollte ich jedoch mit jemand vin der AN vertretung reden, habe ich noch mehr spießruten zu laufen. das ist das problem dabei.
kwieenmu...: ja hätte ich. aber ich wollte nicht, denn ich wollte arbeiten, wie man es so halt macht, denn arbeit und privat sind 2 dinge. von daher bin ich ja eig ein recht guter arbeitnehmer. naja, hinterher weiß man mehr. es passiert ja gott sei dank nicht so oft, dass so ein fall eintritt.
mit ihr reden geht nicht, denn sie wird wieder rumschreien. es ist kein reden mit ihr.
da es offenbar keine gesetzesgrundlage zu geben scheint, muss ich da wohl durch. meinen kirchenaustritt muss dann letztlich sie rechtfertige. so.
Slovak08: ja ich weiß das. hinterher ist man immer klüger. leider meist erst dann. übrigens hatte ichd as schreiben bereits auf dem tisch, als mein erster regulärer arbeitstag nach der bewussten DB war. habe auch sofort ein entschuldigendes schreiben verfasst. eine chance hatte ich nicht. ich meine, ich hätte auch nach einem unfall im krakenhaus liegen können. nur mal so. ist aber kein grund, cih weiß.
kurt j: ???