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darf mein arbeitgeber die teilnahme an einer beerdigung verweigern?

hallo,

ich habe ein großes problem. mein tante, bei der ich viel zeit meiner kindheit verbracht habe, ist verstorben, was mich sehr mitnimmt. ich habe eine halbzeitstelle, bei der ich die arbeitszeit auf 2 ganze und 1 halben tag aufteile (di bis do) bei flexibler arbeitszeit. zu einer optionalen dienstberatung einen tag nach dem tod konnte ich aus emotionalen grünbden nicht erscheinen, erhielt dafür eine vschriftliche verwarnung, ohne dass meine gründe angehört wurden. meine arbeitszeit wurde auf mi bis fr seitens der chefin gelegt, da DBs 1x im monat freitags stattfinden. im falle einer missachtung ihrer weisungen droht sie mit einer abmahnung. (bin derzeit in probezeit)

mein problem: ich habe mich schriftlich entschuldigt und mitgeteilt, dass die beerdingung, bei der ich gern bei wäre, diesen freitag stattfindet. es kam keine antwort. eine verlegung der arbeitszeit auf einen anderen tag wäre sicher möglich, müsste aber abgesegnet werden. somit stehe ich vor der wahl: entweder nicht zur beerdigung, oder abmahnung. indirekt verweigert sie ja somit die teilnahme. ich will ja keinen sonderorlaug oder so, denn den würde ich nicht bekommen dafür, aber ich möchte einfach nur den freitag auf einen anderen tag verschieben, was gehen würde, denn ich mache eine tätigkeit, bei der ich allein arbeite.

meine frage: gibt es eine gesetzliche regelung, die mit die teilnahme an einer beerdigung eines verwandten zusichert? und welcher paragraph wäre das?

p.s. es geht hier nicht um eine xbeliebige firma, es geht hierbei um die evangelische kirche!!!!!!!! so viel zum thema sozial... ich könnte k...

sry im voraus für fehler im text, ich bin völlig fertig über die sache und habe 0,0 konzentration.

Update:

erstmal danke an alle bisher.

Janet M: ich will ja keinen sonderurlaub, ich will einfach nur tauschen, was problemlos ginge, wenn da oben jemand einsichtig wäre.

Mama: es wurde verfügt, dass ich ab sofort mi bis fr zu arbeiten habe. ohen diese verfügung wäre es auch kein problem.

Mimi: eine krankschreibung wäre in dem fall ein kündigungsgrund, da die chefin bereits weiß, dass die trauerfeiern an dem bewussten freitag ist. also keine lösung. habe ich abe ruach schon dran gedacht. zwischen der chefin und allen kollegen liegt viel im argen. ich sehe hier täglich leute weinen weil sie grundlos fertig gemacht werden. sowie ich was neues habe, bin ich hier weg. das ist mir klar.

Ironiesa...: fühfungsqualität = null... ja und wie. das wissen heir alle... sollte ich jedoch mit jemand vin der AN vertretung reden, habe ich noch mehr spießruten zu laufen. das ist das problem dabei.

Update 2:

kwieenmu...: ja hätte ich. aber ich wollte nicht, denn ich wollte arbeiten, wie man es so halt macht, denn arbeit und privat sind 2 dinge. von daher bin ich ja eig ein recht guter arbeitnehmer. naja, hinterher weiß man mehr. es passiert ja gott sei dank nicht so oft, dass so ein fall eintritt.

mit ihr reden geht nicht, denn sie wird wieder rumschreien. es ist kein reden mit ihr.

da es offenbar keine gesetzesgrundlage zu geben scheint, muss ich da wohl durch. meinen kirchenaustritt muss dann letztlich sie rechtfertige. so.

Update 3:

Slovak08: ja ich weiß das. hinterher ist man immer klüger. leider meist erst dann. übrigens hatte ichd as schreiben bereits auf dem tisch, als mein erster regulärer arbeitstag nach der bewussten DB war. habe auch sofort ein entschuldigendes schreiben verfasst. eine chance hatte ich nicht. ich meine, ich hätte auch nach einem unfall im krakenhaus liegen können. nur mal so. ist aber kein grund, cih weiß.

Update 4:

kurt j: ???

15 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Erst mal vorab : Die schlechtesten Arbeitgeber sind Gewerkschaften und Kirchen.

    Deine Vorgesetzte ist beleidigt und nimmt das ganze persönlich. Führungsqualität = Gleich NULL

    Bei flexibler Arbeitszeit sollte es schon möglich sein das Du zur Beerdigung "darfst". Aber diese Vorgesetzte schiebt sicherlich Betriebsbedingte Gründe vor um Dich daran zu hindern.

    Auch in der flexiblen Arbeit meinen Arbeitgeber nichts anderes als das Du zu ihrer uneingeschränkten Verfügung stehst.

    Ich würde mal mit einem Arbeitnehmervertretung deiner Landeskirche sprechen. Ich weiß ja nicht in welchem Kirchenkreis Du bist aber da gibt es auch Rechte.

  • vor 9 Jahren

    Nur beim Tode direkter Angehöriger ersten Grades hast du Anrecht auf 1 höchstens 2 Tage bezahlten Sonderurlaub. Das ist festgeschrieben. Einfach nicht in der Arbeit zu erscheinen, ist natürlich eine Begründung für eine Abmahnung. Hättest du sofort mit deiner zuständigen Vorgesetzten gesprochen, wäre sicherlich geschickter gewesen. Jetzt bist du ausschließlich auf deren Entgegenkommen angewiesen.

    Zur Kirche kann ich nur aus eigener Kenntnis sagen, dass sie als Arbeitgeber genau so knallhart auftritt wie auch sämtliche Gewerkschaften.

  • vor 9 Jahren

    Erstmal mein herzliches Beileid!

    Schau mal hier:

    http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/sonde...

  • Mama
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Leider hast Du wohl versäumt,Deinen Arbeitgeber an zu rufen,als deine Tante verstorben ist und unentschuldigt gefehlt.

    Das ist ein Grund zur Abmahnung....

    (Ich habe eine Halbzeit stelle, bei der ich die Arbeitszeit auf 2 ganze und 1 halben Tag aufteile (Di bis Do) dann hättest Du Freitag doch eh frei oder ?

    http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/bl...

    ,,evangelische Kirche,, ist ein Arbeitgeber wie jeder andere....(...nix sozial )

    Wenn Du aus der Kirche austritts...kannst Du Dir gleich einen neuen Job suchen....bei dem Betriebsklima hätte ich das eh schon gemacht .

    Gehe Zur Beerdigung wenn es Dir so wichtig ist...dann anschließend auf die Arbeit ...damit zeigst Du Deinen guten Willen.

    Trauern kannst Du auch ohne Beerdigung ....jetzt kommt es auf die Prioritäten an..

    Gruß Mama

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  • vor 9 Jahren

    Tante zählt nicht zur Verwandtschaft der direkten Linie. Sie ist also weder zu Eltern noch Kindern zugehörig.

    Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er einen Angestellten freistellt.

  • Hansi
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Hallo, bei deinem Arbeitgeber gibt es sicherlich Anträge auf Arbeitsbefreiung für Urlaub oder Berdigung. Den hättest du ausfüllen müssen , der Chefin vorlegen und anschliessend bei der Personalverwaltung

    abgeben müssen. Dieser Antrag wäre auch sicher genehmigt worden. Aber das man trotzdem wegbleibt,

    ohne Bescheid oder schriflichen Mitteilung zu geben, ist eine Abmahnung wert. Andersrum hast du

    Anspruch auf Beerdigungsurlaub, 1 oder 2 Tage, wenn dein nächster Verwandter, Vater, Mutter, Schwester oder Bruder verstorben ist. Auch in diesem Falle muss der Arbeitgeber unverzüglich schriftlich benachrichtigt

    werden, um den Grund des Fehlens vom Arbeitnehmer am Arbeitsplatz aufzukären, oder gegebenfall den Antrag nachzureichen. Ein Fax reicht dazu auch aus. Hansi

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    ich sollte vor Jahren nocht nicht mal frei bekommen um meinen Vater zu beerdigen,war dann sofort zum Arzt und dieser schrieb mich drei Tage krank!!

  • vor 9 Jahren

    Du hättest, um allen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, dich für den Tag nach dem Tod einfach krank schreiben lassen sollen. Denn bei solchen emotionalen Belastungen schreibt dich jeder vernünftige Arzt krank. Das war leider dein Fehler. Vielleicht ist deine Chefin deshalb jetzt pissed.

    Aber rein arbeitsrechtlich hast du keinen Anspruch auf den Beerdigungsbesuch. Geh' doch einfach heute mal in einer ruhigen Minute zu ihr hin und schildere deine Situation...vielleicht reagiert sie ja überraschend verständnisvoll.

    Falls du aber beabsichtigst morgen einfach zur Beerdigung ohne Genehmigung zu gehen, solltest du dir über die Konsequenzen im Klaren sein - eine Abmahnung wegen des unentschuldigen Fehlens. Ich fürchte, damit kommt dein Arbeitgeber sogar vor dem Arbeitsgericht durch, falls es dazu kommen sollte. Ausserdem denke ich, falls du die Probezeit überstehen möchtest, wäre es keine gute Idee. Denn in der Probezeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch du ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich denke, es würde keine Abmahnung, sondern direkt eine Kündigung folgen. Auch dann dürftest du schlechte Karten bei einer Klage haben. Daraus resultiert dann natürlich auch eine Sperre bei der Agentur für Arbeit, da du deinen Arbeitsplatz mutwillig aufs Spiel gesetzt hast.

    Quelle(n): Langjährige Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts
  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Die Begründung: `ich konnte aus emotianalen Gründen nicht teilnehmen´ kann alles mögliche bedeuten. Falls du ein Attest von einem Arzt hast, kann dies keine Abmahnung zur Folge gehabt haben. Hast du dich einfach nur krank gemeldet, finde ich persönlich das problematisch, weil eine Tante normalerweise keine so nahe Verwandte ist, dass man deswegen emotianal nicht in der Lage ist, arbeiten zu gehen. Wenn du einfach nicht zur Arbeit gegangen bist, kannst du froh sein, dass sie dich nicht gleich vor die Tür gesetzt haben; da hilft eine Entschuldigung im Nachhinein auch nicht. Im übrigen würde ich es für sinnvoll halten, mit der Chefin zu reden, anstatt schriftliche Entschuldigungen zu schreiben, ich kann mir kaum vorstellen, dass man für eine Beerdigung kein Frei bekommt, wenn man ansonsten seine Arbeit vernünftig macht und zuverlässig ist.

  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    eine Teilnahme an einer Beerdigung steht dir nur bei Verwandten ersten Grades zu (Eltern, Ehepartner, Kind, Geschwister)-Einen Paragraphen oder ein Gesetz dafür gibt es nicht, dieses ist nur im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung der jeweiligen Branche geregelt, dort kannst du das nachlesen.Freistellung meist 2 Tage und nur bei nächster Verwandschaft.Tante, Onkel, Cousins gehören leider nicht dazu.

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