Eine Kollegin hat einem Patienten Falsches Insulin Gespritzt kann und Darf ich sie Anzeigen?

Vor einigen Tagen hat eine Examinierte Kollegin einem Patienten Falsches Insulin Gespritzt und Ihn damit Massiv gefährdet er Hätte auch Sterben können! Erst nach dem Ich gesagt habe sie soll noch mal mit nach Oben kommen und wir messen noch einmal den BZ hat sie nach dem ich gesagt habe es wäre besser einen Arzt zu Rufen dieses auch getan.Nun bin ich unter Fadenscheinigen Ausreden Gekündigt worden und am Überlegen sie doch Anzuzeigen wegen Fahrlässiger Gefährlicher Körperverletzung.Kann oder muss ich das denn weil ich das Gefühl habe das dort etwas unter den Teppich gekehrt werden soll.

2012-01-03T00:58:48Z

Beweisen kann ich das alle da es Ja von mir Dokumentiert worden ist und von Ihr auch es Steht alles in der Patienten Akte und im Übergabe Buch und sie hat es ja auch vor dem Notarzt zu gegeben das sie etwas Falsch gemacht hat. Und noch etwas mir wurde gekündigt weil ich angeblich Mobbing betrieben haben soll aber ich fühle mich selber gemobbt in reinster Form denn es wurde mit mir nicht geredet und vor dem Vorfall war ja alles Friede Freude und in Ordnung erst jetzt nach dem Ding kommt auf einmal das ich angeblich Fehler gemacht habe aber ich darf ja als Nicht Voll Examinierter keine Tabletten oder Spritzen stellen sondern muss mich darauf verlassen das das die Fachkraft Richtig gemacht hat.Und ich habe die Falsche Spritze ja nicht gesetzt.
Ich gehe deshalb davon aus das ich gehen musste weil dort ein Grober Pflegefehler verschwiegen werden soll um das Ansehen des Heimes nicht zu gefährden.

Anonym2012-01-03T00:04:17Z

Beste Antwort

Das (Anzeigen) hättest Du sofort tätigen müssen. Nun, nachdem Du gekündigt wurdest, würde eine Anzeige gegen die Kollegin wie das Nachtreten aussehen.

Klar kannst Du die Anzeigen, doch wo sind die Beweise das dem so war wie von Dir geschildert?

Könnte furchtbar nach hinten los gehen und dich ruinieren.

tm

uinonah2012-01-03T13:19:34Z

Irgendwie klingt das alles nicht plausibel.Mit einer einmaligen Gabe des falschen Insulins kann man einen Patienten eigentlich nicht in Lebensgefahr bringen.Bz- Kontrollen und evtl eine zusätzliche Essensgabe können das wieder ausgleichen.Natürlich muß alles dokumentiert werden, aber ein Entlassungsgrund ist das eigentlich nicht - es sei denn, es hat schon andere Vorfälle gegeben.Mit einer Anzeige wirst du nicht weit kommen- das sieht jetzt schon nach Rache aus.Vielleicht solltst du ehrlicher zu dir selbst sein und deine eignen Fehler nicht schönreden.

mzi2012-01-03T09:40:25Z

Hi,

ich sehe es erstmal so:

Wenn du glaubst unrechtmäßig gekündigt worden zu sein, solltest du mit einer Kündigungsschutzklage da gegen vorgehen.

Lass dich hier z.B. durch einen Gewerkschaftsanwalt beraten. Hier kannst du ja anbringen, dass du die Verdacht hast aus deinem oben genannten Grund gekündigt worden zu sein.

Eine Anzeige wegen Falschbehandlung sollte meiner Meinung nach Kinder/Eltern oder der Vormund,bzw. der Pflegebedürftige selbst stellen.

Dies ist meine Meinung dazu. ich denke du solltest dich auf jeden Fall beraten lassen.

Gruß

Wilfried Siems2012-01-03T09:38:57Z

Ah ja,also mal Whistleblower spielen...
...glaub mir,das wird nicht recht was bringen.
Denn:
1) Es wurde ja immerhin ein Insulin gespritzt,als solches also durchaus sinngerecht,wenn auch nicht richtig gehandelt
2)Im Falle einer Klageerhebung hast du die Kollegen eines ganzen Hauses gegen dich stehen und stehst da mit einem mickerigen Anwalt und glaub mir,wenn du dich jetzt schon gemobbt fühlst,warte mal auf die Schmutzkübel an übler Nachrede,die vor Prozeßbeginn und zum Prozess angekarrt werden,da glaubst du dann nämlich du seist jemand anders oder hättest ne falsche Selbstwahrnehmung...
3) Es war nur ein Vorfall,und da gab es nichts anderes?!? Wegen so einer Lächerlichkeit wird kein Verfahren eröffnet Zumal:
hast du Kopien oder Photos der fraglichen Dokumentation?! Wenn nein,neigen solche Akten dazu,mit sich alleingelassen plötzlich umgeschrieben zu sein und dann ist da nie was passiert...wenn ja, hast du gegen deine Schweigepflicht verstoßen spätestens ab dem Moment,wo du deine Beweise öffentlich machst...

Sprendlinger2012-01-03T08:22:42Z

Du darfst jeden und immer anzeigen. Ob daraus etwas wird entscheidet der Staatsanwalt

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