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Eine Kollegin hat einem Patienten Falsches Insulin Gespritzt kann und Darf ich sie Anzeigen?

Vor einigen Tagen hat eine Examinierte Kollegin einem Patienten Falsches Insulin Gespritzt und Ihn damit Massiv gefährdet er Hätte auch Sterben können! Erst nach dem Ich gesagt habe sie soll noch mal mit nach Oben kommen und wir messen noch einmal den BZ hat sie nach dem ich gesagt habe es wäre besser einen Arzt zu Rufen dieses auch getan.Nun bin ich unter Fadenscheinigen Ausreden Gekündigt worden und am Überlegen sie doch Anzuzeigen wegen Fahrlässiger Gefährlicher Körperverletzung.Kann oder muss ich das denn weil ich das Gefühl habe das dort etwas unter den Teppich gekehrt werden soll.

Update:

Beweisen kann ich das alle da es Ja von mir Dokumentiert worden ist und von Ihr auch es Steht alles in der Patienten Akte und im Übergabe Buch und sie hat es ja auch vor dem Notarzt zu gegeben das sie etwas Falsch gemacht hat. Und noch etwas mir wurde gekündigt weil ich angeblich Mobbing betrieben haben soll aber ich fühle mich selber gemobbt in reinster Form denn es wurde mit mir nicht geredet und vor dem Vorfall war ja alles Friede Freude und in Ordnung erst jetzt nach dem Ding kommt auf einmal das ich angeblich Fehler gemacht habe aber ich darf ja als Nicht Voll Examinierter keine Tabletten oder Spritzen stellen sondern muss mich darauf verlassen das das die Fachkraft Richtig gemacht hat.Und ich habe die Falsche Spritze ja nicht gesetzt.

Ich gehe deshalb davon aus das ich gehen musste weil dort ein Grober Pflegefehler verschwiegen werden soll um das Ansehen des Heimes nicht zu gefährden.

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Das (Anzeigen) hättest Du sofort tätigen müssen. Nun, nachdem Du gekündigt wurdest, würde eine Anzeige gegen die Kollegin wie das Nachtreten aussehen.

    Klar kannst Du die Anzeigen, doch wo sind die Beweise das dem so war wie von Dir geschildert?

    Könnte furchtbar nach hinten los gehen und dich ruinieren.

    tm

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Du kannst sie schon anzeigen, solltest aber doch schon Beweise haben, damit es nicht wie Rache auszieht.

    Warum du gekündigt wurdest, ist mir ein Rätsel, aber das kläre mit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht .

  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Dein Gewissen schlägt reichlich spät an. Wer soll das denn jetzt noch glauben, wenn du es nicht beweisen kannst. Klingt verdammt nach Schutzbehauptung.

  • mackie
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Und was soll das jetzt noch, nachdem komischerweise DU und nicht SIE gekündigt wurde?

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  • vor 9 Jahren

    Das verstehe ich nicht so ganz. Du bist gekündigt worden, weil eine Kollegin was falsches gespritzt hat.

    Wie hängt das denn zusammen. Versuchen kannst Du es, aber Dir fehlen unter anderem Beweise um das zu bestätigen.

    Es könnte auch der Schuss nach hinten los gehen und Du bekommst eine Anzeige wegen Verleumdung.

  • Fred
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Mache doch was du willst. Ohne die genauen Umstände zu kennen, kann man hier keinen Ratschlag geben.

  • vor 9 Jahren

    Wenn sie was falsch gemacht hat, wieso bist du dann gekündigt worden - hängst du da mit drin? Anzeigen darfst du sie natürlich. Die Frage ist, ob du den Vorwurf beweisen kannst, sonst gibt es eine Gegenanzeige.

  • vor 9 Jahren

    Du darfst jeden und immer anzeigen. Ob daraus etwas wird entscheidet der Staatsanwalt

  • mzi
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Hi,

    ich sehe es erstmal so:

    Wenn du glaubst unrechtmäßig gekündigt worden zu sein, solltest du mit einer Kündigungsschutzklage da gegen vorgehen.

    Lass dich hier z.B. durch einen Gewerkschaftsanwalt beraten. Hier kannst du ja anbringen, dass du die Verdacht hast aus deinem oben genannten Grund gekündigt worden zu sein.

    Eine Anzeige wegen Falschbehandlung sollte meiner Meinung nach Kinder/Eltern oder der Vormund,bzw. der Pflegebedürftige selbst stellen.

    Dies ist meine Meinung dazu. ich denke du solltest dich auf jeden Fall beraten lassen.

    Gruß

  • vor 9 Jahren

    Ah ja,also mal Whistleblower spielen...

    ...glaub mir,das wird nicht recht was bringen.

    Denn:

    1) Es wurde ja immerhin ein Insulin gespritzt,als solches also durchaus sinngerecht,wenn auch nicht richtig gehandelt

    2)Im Falle einer Klageerhebung hast du die Kollegen eines ganzen Hauses gegen dich stehen und stehst da mit einem mickerigen Anwalt und glaub mir,wenn du dich jetzt schon gemobbt fühlst,warte mal auf die Schmutzkübel an übler Nachrede,die vor Prozeßbeginn und zum Prozess angekarrt werden,da glaubst du dann nämlich du seist jemand anders oder hättest ne falsche Selbstwahrnehmung...

    3) Es war nur ein Vorfall,und da gab es nichts anderes?!? Wegen so einer Lächerlichkeit wird kein Verfahren eröffnet Zumal:

    hast du Kopien oder Photos der fraglichen Dokumentation?! Wenn nein,neigen solche Akten dazu,mit sich alleingelassen plötzlich umgeschrieben zu sein und dann ist da nie was passiert...wenn ja, hast du gegen deine Schweigepflicht verstoßen spätestens ab dem Moment,wo du deine Beweise öffentlich machst...

    Quelle(n): Über 20 Jahre in der Branche und schon fast alles gesehen und erlebt,von dem ich hier schreibe...
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