was steht mir zu? wohnung ?

Hallo,

habe vor kurzem mit der Schule beendet. Meine Ausbildung beginnt erst im nächsten Jahr, wollte aber von zuhause ausziehen. Habe nur eine 400 Euro job.

Kann ich jetzt so was wie Wohngeld beantragen? Was steht mir noch zu?

Lene2011-12-27T23:49:10Z

Beste Antwort

Ob du Wohngeld beantragen kannst, hängt davon ab, wo du lebst.

Wenn man in eurer Gegend von wenig Geld leben kann und dein Minijob sicher ist, könntest du einen Zuschuss zur Miete bekommen.

Muss die Wohngeldstelle aber davon ausgehen, dass du sowieso nicht über die Runden kommst, wird dein Antrag abgelehnt, denn dann wäre die ARGE für dich zuständig. Und diese wiederum wird dir keine Miete zahlen, wenn du noch unter 25 bist und du zumindest theoretisch bei den Eltern wohnen bleiben kannst. Außerdem müsstest du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, dich also arbeitslos melden.

Das solltest du ohnehin tun. Bis zum Ausbildungsbeginn lässt sich mehr verdienen als 400 Euro im Monat und die Rente verbessert sich auch nicht von allein.

Berni2011-12-27T15:38:33Z

Absolut garnichts steht dir zu !
Bis zum 25sten Lebensjahr sind deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig.
Welche Behörde soll das wohl interessieren, wenn du beschließt, dass du bei deinen Eltern ausziehen willst ?
Wenn du genug Geld hast, kannst du ausziehen.

Anonym2011-12-27T08:55:46Z

Auch wenn wir ein Sozialstaat sind, heißt das noch lange nicht, dass Papa Staat und damit wir alle deine Wohnung zahlen, bloß weil es bei Mami und Papi nicht mehr gefällt.

Ich fürchte, das einzige worauf du Anspruch haben könntest ist Wohngeld, aber das heißt auch, du musst bereits eine Mietwohnung haben und kein Vermieter wird dir bei deinen geringen Einkommen ein Wohnung vermieten.

Selbst wenn du es schafft Wohngeld zu bekommen, so ist das nur ein Zuschuss und keine vollständige Übernahme der Miete. Du musst also Abstand nehmen, eine Wohnung größtenteils auf Staatskosten finanzieren zu lassen. Wenn du dann in Ausbildung bist, kann es u. U BAB geben.

Anonym2011-12-27T08:50:09Z

Dir steht die Zuständigkeit der Eltern bis zum 25.Lebensjahr zu.Eine Wohnung, finanziert aus Steuermitteln, steht dir nicht zu.

Anonym2011-12-27T08:49:12Z

Mache mal Deine Augen zu. Und was siehst Du: Genau, nichts.

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