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was steht mir zu? wohnung ?

Hallo,

habe vor kurzem mit der Schule beendet. Meine Ausbildung beginnt erst im nächsten Jahr, wollte aber von zuhause ausziehen. Habe nur eine 400 Euro job.

Kann ich jetzt so was wie Wohngeld beantragen? Was steht mir noch zu?

10 Antworten

Bewertung
  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ob du Wohngeld beantragen kannst, hängt davon ab, wo du lebst.

    Wenn man in eurer Gegend von wenig Geld leben kann und dein Minijob sicher ist, könntest du einen Zuschuss zur Miete bekommen.

    Muss die Wohngeldstelle aber davon ausgehen, dass du sowieso nicht über die Runden kommst, wird dein Antrag abgelehnt, denn dann wäre die ARGE für dich zuständig. Und diese wiederum wird dir keine Miete zahlen, wenn du noch unter 25 bist und du zumindest theoretisch bei den Eltern wohnen bleiben kannst. Außerdem müsstest du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, dich also arbeitslos melden.

    Das solltest du ohnehin tun. Bis zum Ausbildungsbeginn lässt sich mehr verdienen als 400 Euro im Monat und die Rente verbessert sich auch nicht von allein.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Mache mal Deine Augen zu. Und was siehst Du: Genau, nichts.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Dir steht die Zuständigkeit der Eltern bis zum 25.Lebensjahr zu.Eine Wohnung, finanziert aus Steuermitteln, steht dir nicht zu.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Auch wenn wir ein Sozialstaat sind, heißt das noch lange nicht, dass Papa Staat und damit wir alle deine Wohnung zahlen, bloß weil es bei Mami und Papi nicht mehr gefällt.

    Ich fürchte, das einzige worauf du Anspruch haben könntest ist Wohngeld, aber das heißt auch, du musst bereits eine Mietwohnung haben und kein Vermieter wird dir bei deinen geringen Einkommen ein Wohnung vermieten.

    Selbst wenn du es schafft Wohngeld zu bekommen, so ist das nur ein Zuschuss und keine vollständige Übernahme der Miete. Du musst also Abstand nehmen, eine Wohnung größtenteils auf Staatskosten finanzieren zu lassen. Wenn du dann in Ausbildung bist, kann es u. U BAB geben.

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  • vor 9 Jahren

    Was Dir zusteht?

    Zuerst einmal eine tracht Prügel! Warum soll die Allgemeinheit Dir eine Wohnung finanzieren?

    Hast Du Dir mal überlegt daß das auch bezahlt werden muss?

    Noch keinen Pfennig gezahlt, aber ansprüche stellen, wie soll das denn weitergehen?

    Kann es sein das Du ausziehen musst?

    Auf keinen Fall solltest Du Geld bekommen, geh doch arbeiten, dann kannst Du auch ausziehen.

  • Berni
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Absolut garnichts steht dir zu !

    Bis zum 25sten Lebensjahr sind deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig.

    Welche Behörde soll das wohl interessieren, wenn du beschließt, dass du bei deinen Eltern ausziehen willst ?

    Wenn du genug Geld hast, kannst du ausziehen.

  • Bolle
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Mit dem bisschen Geld,wirst Du nie eine Wohnung bekommen und geschenkt,bekommst Du auch nichts vom Amt.

  • vor 9 Jahren

    Mach mal deine Augen zu, da siehst du, was dir zusteht.

  • vor 9 Jahren

    Nichts steht dir zu.

  • vor 9 Jahren

    Das kommt auf dein Alter an weil deine Eltern bis zum abschluss deines ich glaube 25 ten Lebensjahres verpflichtet sind für dich aufzukommen.Wenn du also ausziehst und Harz 4 beantragen willst kann es sein das die dir 3 Monate lang keines auszahlen.

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