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darf jemand mit mir in einer wohnung leben , ohne im Miet Vertrag stehen zu müssen?
10 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hauptmieter ist der, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Ob ein Untermieter möglich ist, steht in §§ 540, 553 BGB.
Grundsätzlich muss der Mieter fragen und der Vermieter muss zustimmen. Die Ausnahmen stehen in den o.g. Paragraphen - z.B. Überbelegung der Wohnung, oder wichtige Gründe in der Person die dagegen sprechen.
Ob ein Untermieter dort polizeilich gemeldet ist, spielt überhaupt keine Rolle. Ein Mensch benötigt eine ladungsfähige Adresse - die kann überall sein!
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - helena1945Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Ja, aber sicher doch. Wie Mylady schon richtig geantwortet hat, muss er sich natürlich anmelden und du muÃt auch ebenso deinem Eigentümer Bescheid sagen, dass du einen Mitbewohner/in hast, damit du keine Schwierigkeiten kriegst. Er muà das übrigens dulden, kann dir aber natürlich auch die Nebenkosten erhöhen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen, siehe hier:
"Wer als Mieterin jemandem ein Zimmer oder die ganze Wohnung überlassen will, benötigt dafür nach § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel die Erlaubnis des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Vermieter verpflichtet, die Erlaubnis zu erteilen. Bei nicht zulässigem Vorgehen kann aber auch eine fristlose Kündigung die Folge sein. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig Klarheit über die rechtliche Situation zu verschaffen.
Erlaubnis einholen
Jede Ãberlassung der Wohnung oder eines Teils davon an andere Personen muss erst vom Vermieter erlaubt sein, ganz gleich ob dafür Untermiete verlangt wird oder nicht. Aber es gelten die folgenden Ausnahmen:
à Familienangehörige dürfen ohne Erlaubnis aufgenommen werden, wenn sie zum engsten Familienkreis gehören: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern. Bereits Geschwister zählen zu den Personen, die nur mit Erlaubnis des Vermieters aufgenommen werden dürfen. Ob alle übrigen Lebenspartner Ehegatten gleichstellt werden, ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich; überwiegend wird von einer Erlaubnisbedürftigkeit der Aufnahme ausgegangen.
à Besuch darf beliebig oft empfangen und auch längere Zeit beherbergt werden, sofern kein Daueraufenthalt daraus wird. Im Einzelfall kann die Abgrenzung zur Untermiete schwierig sein. Die Wertung hängt nicht allein von der Dauer des Aufenthaltes ab. So besteht schon vom ersten Tag an ein Untermietverhältnis, wenn der „Besuch“ mit Sack und Pack einzieht. Andererseits kann je nach Anlass ein Besuch im Ausnahmefall auch mehrere Monate dauern."
- Ralf E <><Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Klar geht das. Ist derjenige länger als 6 Wochen da, musst du es dem Vermieter melden, da z.B. die Wassergebühren nach Personenzahl umgelegt werden.
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- vor 1 Jahrzehnt
Ja, wenn du einverstanden bist, und alles bezahlt wird, ist es egal.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja bis 6 wochen, danach muss er sich beim vermieter melden .
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich kannst Du Deine Leben so gestalten wie Du willst. Deshalb kannst Du jemanden mit in die Wohnung aufnehmen. Untervermieten darfst Du nur mit erlaubnis des vermieters. Freundin / Freund aufnehmen kann Dir niemand verwehren, er muss aber beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden und wenn es der Mietvertrag vorsieht auch Nebenkosten tragen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auf Dauer nicht - bin mir jetzt nicht ganz so sicher, meine es sind 6 Wochen.
Würde an Deiner Stelle mal mit dem Vermieter sprechen.
- MyladyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dein Partner kann das z. B. Allerdings muss er polizeilich gemeldet sein. Es darf allerdings kein Untermieter sein.