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darf jemand mit mir in einer wohnung leben , ohne im Miet Vertrag stehen zu müssen?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hauptmieter ist der, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Ob ein Untermieter möglich ist, steht in §§ 540, 553 BGB.

    Grundsätzlich muss der Mieter fragen und der Vermieter muss zustimmen. Die Ausnahmen stehen in den o.g. Paragraphen - z.B. Überbelegung der Wohnung, oder wichtige Gründe in der Person die dagegen sprechen.

    Ob ein Untermieter dort polizeilich gemeldet ist, spielt überhaupt keine Rolle. Ein Mensch benötigt eine ladungsfähige Adresse - die kann überall sein!

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, aber sicher doch. Wie Mylady schon richtig geantwortet hat, muss er sich natürlich anmelden und du mußt auch ebenso deinem Eigentümer Bescheid sagen, dass du einen Mitbewohner/in hast, damit du keine Schwierigkeiten kriegst. Er muß das übrigens dulden, kann dir aber natürlich auch die Nebenkosten erhöhen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen, siehe hier:

    "Wer als Mieterin jemandem ein Zimmer oder die ganze Wohnung überlassen will, benötigt dafür nach § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel die Erlaubnis des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Vermieter verpflichtet, die Erlaubnis zu erteilen. Bei nicht zulässigem Vorgehen kann aber auch eine fristlose Kündigung die Folge sein. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig Klarheit über die rechtliche Situation zu verschaffen.

    Erlaubnis einholen

    Jede Überlassung der Wohnung oder eines Teils davon an andere Personen muss erst vom Vermieter erlaubt sein, ganz gleich ob dafür Untermiete verlangt wird oder nicht. Aber es gelten die folgenden Ausnahmen:

    Ü Familienangehörige dürfen ohne Erlaubnis aufgenommen werden, wenn sie zum engsten Familienkreis gehören: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern. Bereits Geschwister zählen zu den Personen, die nur mit Erlaubnis des Vermieters aufgenommen werden dürfen. Ob alle übrigen Lebenspartner Ehegatten gleichstellt werden, ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich; überwiegend wird von einer Erlaubnisbedürftigkeit der Aufnahme ausgegangen.

    Ü Besuch darf beliebig oft empfangen und auch längere Zeit beherbergt werden, sofern kein Daueraufenthalt daraus wird. Im Einzelfall kann die Abgrenzung zur Untermiete schwierig sein. Die Wertung hängt nicht allein von der Dauer des Aufenthaltes ab. So besteht schon vom ersten Tag an ein Untermietverhältnis, wenn der „Besuch“ mit Sack und Pack einzieht. Andererseits kann je nach Anlass ein Besuch im Ausnahmefall auch mehrere Monate dauern."

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar geht das. Ist derjenige länger als 6 Wochen da, musst du es dem Vermieter melden, da z.B. die Wassergebühren nach Personenzahl umgelegt werden.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, wenn du einverstanden bist, und alles bezahlt wird, ist es egal.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja bis 6 wochen, danach muss er sich beim vermieter melden .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nicht ohne Zustimmung des Vermieters!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich kannst Du Deine Leben so gestalten wie Du willst. Deshalb kannst Du jemanden mit in die Wohnung aufnehmen. Untervermieten darfst Du nur mit erlaubnis des vermieters. Freundin / Freund aufnehmen kann Dir niemand verwehren, er muss aber beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden und wenn es der Mietvertrag vorsieht auch Nebenkosten tragen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf Dauer nicht - bin mir jetzt nicht ganz so sicher, meine es sind 6 Wochen.

    Würde an Deiner Stelle mal mit dem Vermieter sprechen.

  • Mylady
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Partner kann das z. B. Allerdings muss er polizeilich gemeldet sein. Es darf allerdings kein Untermieter sein.

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