Vermieter schreibt Mieter , dass 2 MM offen stehen.Was nicht stimmt, nur 1 Mm steht offen. Der VM schreibt: Sollten die beiden Monatsmieten nicht bis dann und dann da sein, werde ich einen Mahnbescheid beantragen und sie fristlos kündigen.
Ist das Nötigung?
Anonym2011-12-17T08:03:07Z
Beste Antwort
Nö das nennt sich "Eintreiben einer unberechtigten Forderung" wenn Du nachweisen kannst, dass Du nur 1 Monatsmiete in Verzug bist. Daraus ergibt sich, dass dir nicht die Wohnung gekündigt werden kann. Also ist das Schreiben deines Vermieters gegenstandslos und nicht rechts konform. Dein Vermieter ist in der Beweispflicht, er muss also Dir den Beweis erbringen, dass Du mit 2 Mieten in Verzug bist, kann er das, kann er Dir fristgerecht kündigen.
Leute ihr sollt zu Fragen antworten und nicht Meinungen oder moralische Entrüstungen von euch geben.
tj
Aprilscherz.............Kein DR von mir für dich. Komme ich zu deiner Aussage, die so nicht richtig ist, denn sollte der Vermieter unwahr in einem gerichtlichen Mahnbescheid aussagen, dass er 2 Mieten anmahnt, obwohl er nur eine vermisst, so ist das der vollendet Betrug.
§ 263 StGB Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren angesagt.
So und nochmals mir ist das Verhalten von dem oder den Fragestellern egal, ich habe hier nicht darüber zu Entscheiden ob jemand ein moralisch oder ethisch verwerfliches Subjekt ist, sondern ich antworte so gut ich kann zu Fragen und deren Inhalten. Solltest Du auch mal versuchen.
das Schreiben ist weder eine Nötigung noch eine stille Erpressung ....
wenn Du ein Einzahlungsbeleg oder einen Bankkontoauszug haben solltest, lege diese als beglaubigte Kopie (kann auch der Pfarrer von nebenan abstempeln) dem Widerspruchsschreiben bei.
Solltest Du tatsächlich im Verzug von Monatsmiete(n) sein und diese nicht zügig ausgleichen, wirst Du wohl mit einem Mahnverfahren rechnen können,welche konsequenterweise meist mit einer Zwangsräumung endet.
Um vorab einer Räumung zu entgehen solltest Du mit dem Sozialamt reden, meistens können die Mitarbeiter dort helfen .... ..... und vielleicht haben sie, jetzt zur Vorweihnachtszeit ein ganz groÃes offenes Herz