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Ist das Nötigung ??????????

Vermieter schreibt Mieter , dass 2 MM offen stehen.Was nicht stimmt, nur 1 Mm steht offen.

Der VM schreibt: Sollten die beiden Monatsmieten nicht bis dann und dann da sein, werde ich einen Mahnbescheid beantragen und sie fristlos kündigen.

Ist das Nötigung?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nö das nennt sich "Eintreiben einer unberechtigten Forderung" wenn Du nachweisen kannst, dass Du nur 1 Monatsmiete in Verzug bist. Daraus ergibt sich, dass dir nicht die Wohnung gekündigt werden kann.

    Also ist das Schreiben deines Vermieters gegenstandslos und nicht rechts konform. Dein Vermieter ist in der Beweispflicht, er muss also Dir den Beweis erbringen, dass Du mit 2 Mieten in Verzug bist, kann er das, kann er Dir fristgerecht kündigen.

    Leute ihr sollt zu Fragen antworten und nicht Meinungen oder moralische Entrüstungen von euch geben.

    tj

    Aprilscherz.............Kein DR von mir für dich. Komme ich zu deiner Aussage, die so nicht richtig ist, denn sollte der Vermieter unwahr in einem gerichtlichen Mahnbescheid aussagen, dass er 2 Mieten anmahnt, obwohl er nur eine vermisst, so ist das der vollendet Betrug.

    § 263 StGB

    Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren angesagt.

    So und nochmals mir ist das Verhalten von dem oder den Fragestellern egal, ich habe hier nicht darüber zu Entscheiden ob jemand ein moralisch oder ethisch verwerfliches Subjekt ist, sondern ich antworte so gut ich kann zu Fragen und deren Inhalten. Solltest Du auch mal versuchen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nein das ist keine Nötigung, das ist die Einleitung eines ganz normalen Mahnverfahren! Wenn man Belege über die gezahlte Miete hat sollte man die Vorlegen!

    Quelle(n): Erfahrung
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Auch so, nur eine Miete ist offen und wenn der Vermieter sein Geld zu Recht einfordert, siehst du das als Nötigung an.

    Sag mal, geht es dir nicht besonders gut? Selbstverständlich darf der Vermieter dir einen Mahnbescheid bereits nach einer Mietrückstand zusenden. Nur fristlos kündigen geht rechtlich gesehen erst wenn du mehr als eine Miete im Rückstand bist; aber damit zu drohen ist noch lange keine Nötigung.

    Ich kann auch nur sagen: Anstatt zu zahlen oder gütig mit dem Vermieter einigen, meinst du der Vermieter würde eine Straftat machen.

    @judge: Danke für die vielen Daumen runter (sofern du das warst), was hast du überhaupt für eine komische Einstellung. Der Mieter ist mit einer Miete im Rückstand, die 2. ist strittig. Das ist Fakt, jeden kann mal in finanz. Schwierigkeiten geraten, aber deswegen gleich den Vermieter der Nötigung bezichtigen geht wohl zuweit. Der Mieter ist im Rückstand, basta und er hat das Problem zu lösen. Da gibt es nicht zu beschönigen. Wenn nur eine Miete im Rückstand ist und der Vermieter gibt im Mahnbescheid 2 an, so kann der Mieter das im Mahnbescheid angeben, dann muss der Vermieter es beweisen.

    Aber der Mieter ist im Verzug und der Vermieter kann auch nur ein kleiner Mensch sein, der auf das Geld angewiesen ist, nicht jeder Vermieter ist ein Vermiethai.

  • Hans
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    das Schreiben ist weder eine Nötigung noch eine stille Erpressung ....

    wenn Du ein Einzahlungsbeleg oder einen Bankkontoauszug haben solltest, lege diese als beglaubigte Kopie (kann auch der Pfarrer von nebenan abstempeln) dem Widerspruchsschreiben bei.

    Solltest Du tatsächlich im Verzug von Monatsmiete(n) sein und diese nicht zügig ausgleichen, wirst Du wohl mit einem Mahnverfahren rechnen können,welche konsequenterweise meist mit einer Zwangsräumung endet.

    Um vorab einer Räumung zu entgehen solltest Du mit dem Sozialamt reden, meistens können die Mitarbeiter dort helfen ....

    ..... und vielleicht haben sie, jetzt zur Vorweihnachtszeit ein ganz großes offenes Herz

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    der mahnbescheid gibt dem vermieter...

    nicht das recht den mietvertrag fristlos zu kündigen...

    wenn du nachweisen kannst das eine monatsmiete...

    nicht bezahlt wurde laß dem nur seinen mahnbescheid...

    den muss er erst einmal bezahlen aber du musst unbedingt...

    dagegen wiederspruch einlegen dann geht die sachen vor das...

    amtsgericht und wird dort verhandelt hauptsache du kannst alles beweisen...?!

    Quelle(n): einige vermieter haben einfach nur... ein großes maul und sind der meinung... der mieter ist sein leibeigentum !!!
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    nein!

    Zahle einfach pünktlich!

  • vor 9 Jahren

    Ist jetzt wieder einmal das Opfer der Täter oder was?

    Das ist keine Nötigung.

    Das ist eher Mietbetrug.

    Quelle(n): Zahlen macht Frieden !!
  • vor 9 Jahren

    Nein, sein gutes Recht

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nein, das ist eine Frechheit und Zumutung von Dir persönlich.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Nein, eine Androhung.

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