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Ist das Nötigung?
Wenn ich mit der BVG fahre und die zwingen mich, dass ich einen Fahrschein kaufe, obwohl ich gar keinen will?
17 Antworten
- ----Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Also ich brauchte noch nie einen Fahrschein für mein Obst und Gemüse .
Typisch Berlin ! ;-)
- Gina ®Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Absolut,die wollen alle nur dein sauer verdientes Geld.Laà es dir bloà nicht so SINNLOS aus der Tasche ziehen...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, aber wenn du keinen kaufst musst du entweder Laufen oder etwas mehr Geld bezahlen
- vor 1 Jahrzehnt
Lass dich nur nicht zwingen brauchst keinen wenn ohne fährst macht nix kannst bei Kontrollen nachzahlen kostet dann halt bissle mehr
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- PuhLv 6vor 1 Jahrzehnt
Eindeutig!!!
Die können doch nicht einfach über Deinen Willen verfügen!!
Und jetzt mal ehrlich: Was soll man mit den ganzen Fahrscheinen nachher?? Die fliegen dann nur in der Handtasche rum und verstopfen die bloÃ.
Man kann sie meist noch nicht mal als Notiz-Zettel gebrauchen, weil hinten Werbung drauf ist.
- vor 1 Jahrzehnt
ISitten haben die mittlerweile,.....
...streiken wie verrückt, daà gar nix mehr geht,....
dann ZWINGEN se auch noch harmlose
Kürbissköppken `ne Maut zu lösen....
Ick schüttel nur noch mit´m Kopp...also nähhh!
Ick informier mir da noch mal, von wegen den neuen Beförderungs"gesetzen"....... bleib solange in Deiner Rüstung, dann giltste als Konserve.
"Einkäufe" dürfen, soweit ick weet umsonst!
gruà Finn
@gabriele m, wenn man den "kleinen" Aufpreis bezahlt, warum weigert sich dann immer der Kontrolleur mit zu kommen,....tstststssss....ick hab´ihm doch ooch jekooft?
Sachen jibtet!!
- vor 1 Jahrzehnt
... dann begehst Du eine Straftat und zwar gem.
§ 265a StGB
Erschleichen von Leistungen
Zweiundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
Soviel zum Thema ich will keine Fahrkarte kaufen und jetzt noch der Vorwurf einer Nötigung gegen Dich
§ 240 StGB
Nötigung
Achtzehnter Abschnitt (Besonderer Teil)
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Ãbel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Ãbels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich, weià Scherzfrage, aber wirst du gezwungen, mit der BVG zu fahren?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
*lach* Dann fahr doch dunkel,nur wenn dann kontrolliert wird,wird es teuer! Wobei heute im Bus gar nicht mehr die Möglichkeit besteht oder hat sich das in Bln. geändert, dass man wieder hinten einsteigen darf?! Oder fährst nur mit der Bahn *lol*
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, ich frage mich auch immer warum man in einem öffentlichen Verkehrsmittel Fahrscheine kaufen muss,ist doch öffentlich, oder?.........................gg