anzeige machen wegen rufmord?

diese hat von meinem ex der bruder an seine pinnwand bei facebook geschrieben:

Eine Nicole K.(der name ist dort voll ausgeschrieben) sollte nicht von Muttergefühlen reden,denn Sie weis nicht was das ist und das schreibe ich weil ich sie kenne.
Teilen · 28. Oktober um 14:21 ·

Kann ich ihn dafür anzeigen?? würde das was bringen?? komme ich damit durch .....NUR WEIL ER NICHT DAMIT KLARKOMMT DAS UNSERE KINDER BEI MIR LEBEN .............

Anonym2011-11-11T00:43:17Z

Beste Antwort

Rufmord gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Was es gibt, ist die "üble Nachrede und die Verleumdung.

Die üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass die (vorgeworfene) Tatsache nicht „erweislich wahr“ ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt.
Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß dies der Täter der vermeintlichen üblen Nachrede, so handelt es sich stattdessen um eine Verleumdung nach § 187 StGB.

Hier hat eine Strafanzeige wegen übler Nachrede und verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte zu erfolgen.

Anonym2011-11-12T23:49:45Z

Der groesste Stalker und *********, den "Clever" je hervor brachte, meldet sich auch hier zu Wort.

Vorgestern noch den Account geloescht und ein Tag spaeter ist er mit "vorbereiteten Fakeaccount" wieder da. Und vor allem was er gleich wieder Gas gibt. Damit er bloss schnell wieder zum Topantworter/ Cleverle bei Recht und Ethik wird. Gerade dieser *********.
Dem schlaegt soviel Antipathie entgegen, wie kaum einen anderen. Aber da kennt er nichts. Er bleibt dran. Was muss dieser Sack doch fuer ein erbaermliches Leben haben.

Er, der praedestinierte Stalker, der sich fuer nichts zu schade ist, weder fuer rufmord, beleidigung, drohung und alles was Strafgesetz her gibt, dieser Psychopath hat´s drauf.


Kam noch aus keiner Forensik oder auch Geriatrie eine Vermisstenmeldung, die auf diesen Sack passen koennte?

Anonym2011-11-11T22:03:11Z

Eine Strafanzeige würde todsicher dazu führen, dass du eine Mitteilung bekommst, dass das Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt wurde und du auf den Privatklageweg verwiesen wirst. Dieser kostet, wenn du ihn tatsächlich beschreiten willst, erst einmal ordentlich Geld und bringt am Ende überhaupt nichts.

Erledige das über Facebook. Und kümmere dich um wichtigeres.

Sprendlinger2011-11-11T08:26:22Z

Anzeigen kannst Du immer. Ein Brief an die Staatsanwaltschaft reicht. Bringen tut es nicht viel, aber ein Anwalt kann dafür sorgen, dass es auf der Seite gelöscht wird. Wie weit es kopiert wurde und wie viel es gelesen haben, da ändert sich nichts dran.

kamikatze392011-11-11T07:51:11Z

Arme Kinder, die leiden unter euch beiden, wenn ihr euch so ätzend verhaltet. Amen!

Weitere Antworten anzeigen (10)