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anzeige machen wegen rufmord?
diese hat von meinem ex der bruder an seine pinnwand bei facebook geschrieben:
Eine Nicole K.(der name ist dort voll ausgeschrieben) sollte nicht von Muttergefühlen reden,denn Sie weis nicht was das ist und das schreibe ich weil ich sie kenne.
Teilen · 28. Oktober um 14:21 ·
Kann ich ihn dafür anzeigen?? würde das was bringen?? komme ich damit durch .....NUR WEIL ER NICHT DAMIT KLARKOMMT DAS UNSERE KINDER BEI MIR LEBEN .............
15 Antworten
- Anonymvor 10 JahrenBeste Antwort
Rufmord gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Was es gibt, ist die "üble Nachrede und die Verleumdung.
Die üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass die (vorgeworfene) Tatsache nicht „erweislich wahr“ ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt.
Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß dies der Täter der vermeintlichen üblen Nachrede, so handelt es sich stattdessen um eine Verleumdung nach § 187 StGB.
Hier hat eine Strafanzeige wegen übler Nachrede und verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte zu erfolgen.
Quelle(n): wiki - Anonymvor 10 Jahren
...was hat dein ex-schwager mit deinen kindern zu tun...??...kümmer dich doch einfach nicht um solchen blödsinn....!!
- HeidiLv 4vor 10 Jahren
Du kannst ihn anzeigen, aber ich würde erst einmal bei Facebook bewirken dass der Eintrag gelöscht wird. Eventuell wird auch der Account deaktiviert. Sollte der Terror fortgeführt werden kannst Du ihn immer noch anzeigen.
- vor 10 Jahren
Hallo Nicole,
eine Anzeige könntest du machen.
Es wäre in die Richtung - Ãble Nachrede-
§ 186 Ãble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 11 Abs.3 wäre da für dich ggf. zutreffend.
(3) Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.
...............
Hier habe ich eine Seite im Netz gefunden die für dich evtl. Interessant wäre.
http://www.fairness-stiftung.de/UebleNachrede.htm
....................
Ansonsten würde ich dir den Tip geben.
Versuche ruhig ihm gegenüber zu bleiben.
Ihr beide seid in Facebook ... und bevor du etwas schreibst was er gegen dich verwenden kann,überlege dir die Worte wenn du Konter gibst.
Bei einer evtl. eine Sachliche Gegendarstellung.Aber das musst du wissen.
.............
Und du solltes schnellstens Facebook anschreiben damit diese den Eintrag löschen und den User als den Bruder deines Ex`s abmahnen .
cu
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- NoLuLv 4vor 10 Jahren
Also mal ehrlich, wenn ich bei Facebook wäre und so eine Nachricht lese, würde ich sagen :
Wer verdammt ist "Nicole K......"? das juckt keine Sau und die , die Nicole kennen, bilden sich ihr eigenes Urteil.
- LeneLv 6vor 10 Jahren
"Rufmord" existiert im Gesetzbuch nicht, du könntest höchstens wegen übler Nachrede klagen. Das dauert ewig und 3 Tage, wenn es überhaupt angenommen wird.
- Anonymvor 10 Jahren
Auf Facebook gibt es links unten eine Funktion, die nennt sich Melden.
Da klickst du drauf und meldest es Facebook. Manchmal musst du auch einen Grund angeben.
Dann kriegt er entweder eine Mahn-Email oder wird von Facebook entfernt.
Aber einen Anwalt nehmen wegen diesen Zeilen? Zahlt sich nicht aus.
Kopiere einfach das und tu ihm das als Antwort rein:
Wie seltsam sind doch diejenigen, die sich selbst anbeten, obwohl sie verwesende Kadaver sind.
Das ist ein Sprichwort von Khalil Gibran.
Und passt hervorragend zu deinem EX-Schwager.
MfG
Gina M.
- Anonymvor 10 Jahren
Der Privatkrieg würde nichts bringen, eine Anzeige schon gar nicht. Die Sache würde sowieso zuerst im Sand verlaufen, dann vorm Schiedsgericht landen. Einfach ignorieren.Damit erreichtst du mehr als wenn du darauf eingehst.
- SprendlingerLv 7vor 10 Jahren
Anzeigen kannst Du immer. Ein Brief an die Staatsanwaltschaft reicht. Bringen tut es nicht viel, aber ein Anwalt kann dafür sorgen, dass es auf der Seite gelöscht wird. Wie weit es kopiert wurde und wie viel es gelesen haben, da ändert sich nichts dran.
- kamikatze39Lv 7vor 10 Jahren
Arme Kinder, die leiden unter euch beiden, wenn ihr euch so ätzend verhaltet. Amen!
- mackieLv 6vor 10 Jahren
Als "Rufmord" würde ich das nun nicht bezeichnen. Am besten ignorierst Du es.