Dienstleinstung - Diebstahl - Hausratversichterung?

Hallo,

ich habe foglende frage :

es gibt einen laden der auf eine art vom Flohmart basiert
man mietet sich ein Regal für die summe X .
jetzt haben wir festgestellt das uns was geklaut wurde also Sprachen wir die ladenbesitzter an . uns wurde gleich auf die Agb´s hingewiesen und mit dem spruch man könne ja nicht alles konnrollieren ..

in den agb´s steht die von Vertragprtner ihre Hausratversichung aufkommt was ich mir aber nicht vorstellen kann ist das nicht ne art ungültige Vertragsklausel ?!?

Sprendlinger2011-10-25T02:09:00Z

Beste Antwort

Die HAusratversicherung wird dafür wohl nicht aufkommen. Höchstens die HAftpflicht des Ladenbesitzer, da er die Sachen in Verwahrung genommen hat

angel_bibi222011-10-24T12:19:40Z

Ein Link zu den AGBs wäre da hilfreich

micha2011-10-24T12:10:54Z

Eine Hausratversicherung wird nur für einen Hausrat aufkommen,nicht für Handelsware.