Mein Mann hat 1985 einen VW gekauft ,und nun sagt der alte Besitzer :Er hätte nie Geld bekommen! Der Bruder und mein ;Mann haben 300DM und eine Stereoanlage(800DM) dafür abgegeben! Es steht Aussage gegen Aussage,da der Bbehauptet die 300DM nie bekommen zu haben.Der Bruder aber sagt< :Der hätte ohne Bargeld nie die Papiere raus gegeben... Was kann man tun??????Kenne meinen Mann erst 15 j,ich bin der Meinung das da die Verjährung in Kraft tritt.Einen Kaufvertrag gab es auch nicht!?
2011-10-20T04:48:47Z
Gibt es einen Paragrapf dazu?
Hausverwalter2011-10-20T12:09:22Z
Beste Antwort
Kaufverträge werden täglich auch mündlich geschlossen und sind gültig. Der, der den KFZ-brief besitzt ist Eigentümer. Die Verjährung begann am 01.01.1986 und endete nach altem Recht unter Privatleuten nach 2 Jahren. Heute gilt § 195 BGB und verjährt regelmäßig nach 3 Jahren.
Der, der etwas möchte muss es auch beweisen. Dein Mann sollte gar nicht mehr reagieren und abwarten.
Jeder Richter würde sich an den Kopf langen. Meine Vorredner haben recht, die Verjährungsfrist greift. Zudem kann dein Mann ja nachweisen wie lange er das Fahrzeug schon hat bzw. fährt/gefahren hat. Der Gegenbeweis des Mannes dürfte schwer werden, zumal ja die verjährungsfrist greift.
Naja, es ist schwierig, da Du nicht viel erzählst.
Nach § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ABER ich muss auch auf §199 verweisen. Da heiÃt es ....
(1) Die regelmäÃige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
D.h. hat der Verkäufer jetzt erst festgestellt, dass er keinen Cent erhalten hat, beginnt die Verjährung zum 31.12.2011 Lass dich von einem Juristen beraten.
Natürlich gab es einen mündlichen Kaufvertrag. Einer übergibt das Auto und der Andere zahlt. Die Geldforderung ist allerdings längst verjährt. Tun müsst Ihr nichts. Im Zivilrecht gilt der Grundsatz: Wer sich auf die Ausnahme beruft, der hat die Beweispflicht. Und es ist sicher die Ausnahme wenn jemand nach so langer Zeit einen abgeschlossenen Handel anzweifelt. Aus beiden Gründen ist die Sache für Euch nicht mehr zu beachten.