Was ist zügig / umgehend übersetzt in Tage bei einer Anmeldungsfrist?
Für einen Termin gilt eine Anmeldefrist, beginnend am 01.10.2011; die Anmeldefrist endet am 30.11.2011. Es bestehen weitere vertragliche/gesetztliche Verpflichtungen, wo die Worte ZÜGIG bzw. UMGEHEND gelten.
Zwei konkrete Fragen dazu:
(1) Bis zu welchem Datum habe ich Zeit, wenn ich verpflichtet bin, mich ZÜGIG anzumelden?
(2) Bis zu welchem Datum habe ich Zeit, wenn ich verpflichtet bin, mich UMGEHEND anzumelden?
Danke und viele Grüße
Sven
Ich frage nach dem Datum, dass Ihr mit ZÜGIG bzw. UMGEHEND verbindet, also Tag.Monat.Jahr.
Wenn Ihr es nicht genau wisst, dann was ihr darunter versteht und dann ein Hinweis, dass das Eure Verständnis von ZÜGIG / UMGEHEND ist ...