Bei EQJ Wohngeld oder Arbeitslosengeld beantragen?

Hallo Ihr Cleveren,

Mein Sohn (17 Jahre) hat am 01.10.2011 ein Einstieg's- Qualifizierung's- Jahr begonnen. Da eine tägliche Zug & Straßenbahnfahrt von ca. 2 1/2 Stunden (eine Strecke) nicht in Frage kam haben wir eine Einzimmerwohnung in der Nähe gemietet.
Zu meiner Frage: BAB wird erst in der Ausbildung gezahlt, das hatten wir beantragt (wurde natürlich abgelehnt) nachdem eine Bearbeiterin des Jobcenters gemeint hatte "das geht alles seinen Gang". Was soll er nun wirklich beantragen, beim Suchen im Internet hab ich wieder alle Möglichkeiten gefunden aber Wohngeld mit irgendeiner Rückforderung oder Alg 2 wo damit zu rechnen ist das er mitten in dem Jahr in einen "1€ Job" gedrängt wird war nicht das was ich gesucht habe.
Noch kurz, die Ausbildung in der Firma ist nach dem EQJ steht so gut wie fest, die Wohnung ist also nicht nur für 1 Jahr um den Zug zu sparen und einer BAB Bewilligung zum Ausbildungsbeginn steht auch nichts im Weg.
Ich hoffe es gibt einige Leute die hier etwas Erfahrung haben,
vielen Dank im voraus für Eure Hilfe

Jürgen NRW2011-10-12T09:40:54Z

Beste Antwort

Ich habe mal im web gesucht und folgendes gefunden

http://www.sozialhilfe24.de/forum/hartz-iv-4-alg-ii-2/einstiegsqualifizierungsjahr-eqj-7127.html
http://www.wer-weiss-was.de/theme176/article4790705.html
http://www.gegen-hartz.de/ausbildung-hartz-iv.php

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld#Wohngeld_f.C3.BCr_Sch.C3.BCler.2C_Studenten_und_Auszubildende

Monika2011-10-12T11:43:46Z

1. Arbeitslosengeld beantragen. Das dürfte zunächst höher sein, als des Wohngeld.
2. Ihr seit eurem Sohn noch zum Unterhalt verpflichtet, also wird sich das JobCenter bei euch mit einer Unterhaltsforderung bei euch melden.
3. Sofern noch Anspruch auf Kindergeld besteht, wird dieses vom Jobcenter als Einkommen bei eurem Sohn angerechnet.

In der Antragsbegründung würde ich auf die lange Fahrzeit und die baldige Ausbildungsstelle verweisen.