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ich will Wohngeld beantragen-ab wann ist das möglich?

Ich muss Ende August in eine andere Stadt ziehen, und habe bis jetzt aber noch keine passende Wohngemeinschaft gefunden.

Nun muss ich weil ich ein FSJ mache, Wohngeld beantragen.

Nur ist das jetzt ziemlich schwierig weil ich ja noch keine Wohnung habe.

Ist es da sinnvoll schon einen vorläufigen Antrag zu stellen oder ist das vergebene Müh?

Ich habe gehört die Bearbeitungszeit dauert etwa 10 Wochen :/

7 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Kann ich Wohngeld beantragen?

    Der Anspruch auf Wohngeld für FSJler ist nicht ganz geklärt. Sie haben nur dann einen Anspruch auf Wohngeld, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich bereits völlig vom Elternhaus gelöst haben.

    Nach § 41 WoGG sind nur allein stehende Wehrpflichtige (und Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder gehören, denen Leistungen nach dem BAFöG oder dem § 59 SGB III dem Grunde nach zustehen), nicht zum Bezug von Wohngeld berechtigt.

    FSJ’ler/innen (auch im KDV-FSJ) können Wohngeld beziehen. Wohngeld wird allerdings nicht für Wohnraum gezahlt, der nur während einer vorübergehenden Abwesenheit vom Familienhaushalt genutzt wird. Wenn eine Person also zur Ableistung eines FSJ den elterlichen Haushalt verlässt, um an einem anderen Ort nur für ein Jahr zu wohnen, gilt sie als vorübergehend abwesend und hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Ausschlaggebend ist, dass die Verlegung des Lebensmittelpunkts auf Dauer angelegt ist. Dies ist dem zuständigen Amt gegenüber zu begründen.

  • Mama
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Du brauchst zuerst eine Wohnung um Wohngeld zu bekommen,wie sollen die das denn sonst ausrechnen ?

    Es dauert keine 10 Wochen....

    Es kommt auch auf Dein Einkommen an....

    Schau mal hier ...http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld...

    Gruß Mama

  • Dina
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    In einen Wohngeldantrag gehört natürlich auch eine Wohnung rein. Woher soll der Sachbearbeiter denn wissen, auf welchen Grundlagen er das Wohngeld berechnen soll.

    Gruß Dina

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Du brauchst erst eine Wohnung,um einen Antrag zu stellen

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  • vor 10 Jahren

    Ja, Du brauchst erst einmal eine Wohnung und somit auch einen gültigen Mietvertrag bevor Du überhaupt einen Antrag stellen kannst.

    Schau mal hier rein, da ist das ausführlich erklärt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Du kannst nur Wohngeld beantragen, wenn du eine Wohnung hast.....

  • vor 10 Jahren

    Frag das Wohnamt

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