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Kann ich noch Wohngeld beantragen?
Hallo
ich bekomme 842,10€ ALG I, hab ich noch anspruch auf Wohngeld?
Bzw gibt es da eine Bemessungsgrenze?
Tipp am Rande, meine Wohung besteht aus 2 ZKB, 64,50qm und kostet Warm 322,06€, Strom 30€
Nochmal an alle die sagen ich lebe auf zu großem Fuß:
Ich hab die letzten 3 Jahre Lehre von nicht mehr als 348€ gelebt, die Miete kam über BAB und ehrlichgesagt freu ich mich das ich etwas mehr zur verfügung hab um mein Konto auszugleichen, mein Auto zu reparieren und meine Rechnungen zu bezahlen.
Das heißt nicht das jetzt der Wohlstand ausgebrochen ist, ich schreibe jetzt lediglich schwarze Zahlen (hoffentlich)
8 Antworten
- herr_nixnutzLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Es gibt auch die Möglichkeit, neben den ALG1 ergänzendes ALG2 zu beantragen, wenn das ALG1 zu niedrig ist. Dürfte aber hier nicht der Fall sein, dafür ist dein ALG1 bereits zu hoch. Kommt -wenn überhaupt- nur Wohngeld in Frage, das hängst von div. Faktoren ab, hier kannst du es grob ausrechnen
- Janet MLv 7vor 9 Jahren
Guck mal hier:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/wohng...
Wenn du alleine nicht mit 520,- monatlich auskommst, dann solltest du vielleicht mal ein bisschen sparsamer leben!
- eifelsiggiLv 6vor 9 Jahren
da wären andere viel eher drann, versuche mal zu sparen,denn wenn alg2 (harzy)kommt wirds noch richtig eng
- Slovak08Lv 7vor 9 Jahren
Hier hast du einen Wohngeldrechner, der alle Aspekte berücksichtigt. Viel Glück.
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- Klaus LLv 6vor 9 Jahren
Suche dir im Web einen Wohngeldrechner. Dort weden alle nötigen Aspekte berücksichtigt
- HausverwalterLv 7vor 9 Jahren
Bei deutschen Ãmtern darf man alles beantragen. Mehr als einen ablehnenden Bescheid riskiert man nicht. Selbst dagegen könnte man Widerspruch einlegen...
- vor 9 Jahren
Wenn du alleine wohnst, ist das ja wohl mehr als genug. Also echt, schlimm, das Arbeitslose so viel Geld kriegen und dann immer noch mehr wollen. Ich hab weniger Geld zur Verfügung und kann mir so ne groÃe Wohnung weià Gott nicht leisten.
- schwarzundrotesLv 6vor 9 Jahren
es kommt auch darauf an, ob du allein lebst. meiner meinung nach, liegst du über der bemessungsgrenze. aber, du kannst auf jeden fall einen wohngeldantrag stellen. ob der aber bewilligt wird.....