Anonym
Beste Antwort
* ist der boiler dein eigentum, dann mußt du die kosten tragen, ist der boiler gegenstand der wohnung trägt der vermieter also der eigentümer die kosten für die reparatur, du benutzt zwar den boiler aber dafür bezahlst du auch nutzungsgebühren über die miete.
Anonym
Reparaturen sind Vermietersache.
Hausverwalter
Gehört der Boiler zum Mietobjekt ist der Vermieter nach §§ 535,538 BGB für die Funktionsfähigkeit zuständig. Angemesse Frist zur Mangelbeseitigung setzen...
helena1945
Das gleiche Dilemma hatte ich in meiner vorigen Mietwohnung. Alter Boiler, der kaputt ging.
Sollte auf eigene Kosten einen neuen Boiler bezahlen. Habe die Handwerksrechnung bezahlt und dann von der nächsten Miete abgezogen. Palaver mit dem Vermieter, bis dieser sich bei seinem Anwalt kundig gemacht hatte. Das Ende vom Lied: Ich habe gewonnen.
Fazit: Den Boiler auszutauschen - ist eindeutig Sache des Vermieters !
Lasse dich auf keinen Vergleich oder Kompromiss ein. gl
Hans M
Meiner Meinung nach der Vermieter wenn er schon beim Einzug vorhanden war.