geht um erbschaft und pflichtanteil eines bruders der im testament nicht bedacht ist?

es geht darum das die schwester meines opa´s ein testament geschrieben hat und in diesem 7 leute als erben bedacht hat
(unter anderem auch mich)
darunter ist nicht mein opa er sollte kein geld bekommen (da er eh genug hat)
wenn er jetzt als bruder der verstorbenen doch anspruch auf sein pflichtteil erhebt
hat er überhaubt ansprunch darauf
und wenn er im testament nicht bedacht ist bekommt er dann garnichts oder einen gewissen pflichtteil und wie viel prozent vom ganzen wären das?

2011-08-11T03:42:58Z

meine gpüte

die schwester meines opa ist meine großtante
die tante meiner mum also
also ist er ja nun ihr bruder und auf so dumme antworten kann ich verzichten

Franz B2011-08-11T01:23:41Z

Beste Antwort

Den gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtanteil haben nur die allernächsten Angehörigen:

Abkömmlinge eheliche, uneheliche, adoptierte oder auch ungeborene
Enkel und deren Abkömmlinge
Ehegatte, sofern keine Scheidung beantragt oder durchgeführt wurde
http://www.erbrecht-heute.de/Pflichtanteil.html

Ein Bruder ist NICHT pflichtanteilsberechtigt !
Er kann auch nichts einklagen.

?2011-08-12T06:46:20Z

Pflichtteil gibt es außer für den Ehepartner nur für die Kinder und, sofern diese nicht vorhanden, für die Eltern des/der Verstorbenen.

Wenn der Opa im Testament seiner Schwester nicht bedacht wurde, hat er eben Pech gehabt.

Sprendlinger2011-08-11T17:33:22Z

Geschwister erhalten kein Pflichtteil

Anonym2011-08-11T10:01:04Z

Moment mal, habe ich das richtig verstanden?? dein Opa ist auch der Bruder deiner Oma und war mit dieser verheiratet??
Zitat:
>( Darunter ist nicht mein Opa, er soll kein Geld bekommen : wenn er jetzt als Bruder der Verstorbenen doch Anspruch auf sein Pflichtteil erhebt )<

Kläre erst mal die Verwandtschaftsverhältnisse in deiner Familie.


"TM"