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geht um erbschaft und pflichtanteil eines bruders der im testament nicht bedacht ist?
es geht darum das die schwester meines opa´s ein testament geschrieben hat und in diesem 7 leute als erben bedacht hat
(unter anderem auch mich)
darunter ist nicht mein opa er sollte kein geld bekommen (da er eh genug hat)
wenn er jetzt als bruder der verstorbenen doch anspruch auf sein pflichtteil erhebt
hat er überhaubt ansprunch darauf
und wenn er im testament nicht bedacht ist bekommt er dann garnichts oder einen gewissen pflichtteil und wie viel prozent vom ganzen wären das?
meine gpüte
die schwester meines opa ist meine großtante
die tante meiner mum also
also ist er ja nun ihr bruder und auf so dumme antworten kann ich verzichten
4 Antworten
- Franz BLv 6vor 10 JahrenBeste Antwort
Den gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtanteil haben nur die allernächsten Angehörigen:
Abkömmlinge eheliche, uneheliche, adoptierte oder auch ungeborene
Enkel und deren Abkömmlinge
Ehegatte, sofern keine Scheidung beantragt oder durchgeführt wurde
http://www.erbrecht-heute.de/Pflichtanteil.html
Ein Bruder ist NICHT pflichtanteilsberechtigt !
Er kann auch nichts einklagen.
- Anonymvor 10 Jahren
Moment mal, habe ich das richtig verstanden?? dein Opa ist auch der Bruder deiner Oma und war mit dieser verheiratet??
Zitat:
>( Darunter ist nicht mein Opa, er soll kein Geld bekommen : wenn er jetzt als Bruder der Verstorbenen doch Anspruch auf sein Pflichtteil erhebt )<
Kläre erst mal die Verwandtschaftsverhältnisse in deiner Familie.
"TM"
- LeneLv 6vor 10 Jahren
Pflichtteil gibt es auÃer für den Ehepartner nur für die Kinder und, sofern diese nicht vorhanden, für die Eltern des/der Verstorbenen.
Wenn der Opa im Testament seiner Schwester nicht bedacht wurde, hat er eben Pech gehabt.