Was haltet Ihr von Solchen Verhalten von Städten bzw Gemeinden?
Vollstreckungsankündigung vom 01.08.2011
Sehr geehrter Herr XXXX,
im Jahre 2010 soll ich eine Ordnungswidrigkeit (Falsch Parken) begannen haben. Dies wird wohl den Tatsachen entsprechen. Nun wurde mir aber weder die übliche Verwarnung an meinem Auto, noch die Verwarnung über die 5 Euro per Post zugestellt bzw. ich habe sie nicht erhalten. Als dann am 23.11.10 die Stadt einen Betrag von 28,5 Euro von mir forderte habe ich mit verschieden Personen des Rathauses telefoniert. Dort wurde mir beschrieben das ich 28,5 Euro zuzahlen hätte. Oder Widerspruch einlegen könnte. Dies habe ich ja telefonisch auch erledigt. Daraufhin rief ich bei der Post an um zu fragen was den mit dem Brief über die 5 Euro wäre. Von der Post wurde mir ein Schreiben zugestellt, welches besagte: Es könne nicht sichergestellt werden das dieser Brief bei mir angekommen ist. In einem weiteren Gespräch mit der Stadt wurde mir dann geantwortet, dass ich nachweisen müsse das dieser Brief nicht bei mir angekommen sei. Ich verwies also auf oben genanntes Schriftstück. Die Sachbearbeiterin beschrieb mir das Ihr das nicht reichen würde da nicht sichergestellt wäre das der Brief nicht angekommen sei. Laut Ihren Aussagen, überprüft habe ich dieses nicht. Müsse ich nachweisen und zwar eindeutig, dass der Brief bei mir angekommen sei. Ich entgegnete natürlich wie ich dies den machen solle. Den ganzen Tag vor den Briefkasten warten kann als Berufstätiger keine Lösung sein. Eine Kamera Überwachung scheidet auch aus, da zwar nachvollzogen werden könne ob der Briefträger einen Brief bei mir einschmeißt, einen genaue Aussage welches ist auch so nicht geklärt. Abgesehen von den Problemen der Videoüberwachung allgemein. Ich müsste erstmal sicherstellen ob ich eine Kamera anbringen darf... Das Personal der Stadt Troisdorf bestand energisch darauf, dass ich ja eine Rechnung (5Euro) hätte bezahlen können. Da diese mir nie Zugestellt wurden konnte ich dies jedoch nicht. Nun haben wir Mittlerweile den 01.08.2011. Die Stadt hat 5 Euro Gebühren für die Ordnungswidrigkeit von mir erhalten Fordert jedoch 52 Euro. Mehrfach hat man mir vorgeschlagen ich solle doch vor dem Verwaltungsgericht dagegen Klagen. Jetzt kennen ich mich im Verwaltungsrecht nicht so gut aus. Weis also gar nicht so genau wie ich eine Klage denn einreichen soll. Und Anwaltsgebühren für 23,5 Euro? Das ist doch fast (entschuldigen Sie die Anschuldigung) Erpressung. Zahl das Geld oder Klag dagegen. Man zahlt also, aber rechtmäßig ist dass nicht. Ich wollte nicht zahlen da es nach meinem Rechtsempfinden einfach nicht in Ordnung ist Bürger so abzukassieren. Nun habe ich heute einen Rechnung über 52Euro bekommen. Also mehr als Faktor 10 des Ursprünglichenbetrages. "trotz wiederholter Aufforderung haben Sie die in der Forderungsaufstellung aufgeführten Beträge (s. Aufstellung) i.H.v insgesamt 52,00 € nicht gezahlt." Auch von diesen 52 Euro höre ich zum ersten Mal und frage mich, wo den die Vorherigen 52 Euro Rechnungen sind. Man droht mir also diesen Betrag vollstrecken zulassen, Kündigt Wohnungsöffnungen, Konto- und Gehaltspfändungen etc. an. Ein Rechtsmittel gegen diesen Erlass scheint es nicht zu geben. Zumindest ist keiner Vermerkt. Ob es einen gibt weis ich jetzt nicht so genau. Vielleicht Sie. Abgesehen von der wahrscheinlich nicht so hohen Chance in diesem Fall vor den Verwaltungsgericht. Ich bin eigentlich weder bereit 23,5 Euro, noch 52 Euro zu zahlen. Ich halte diese Forderung für nicht gerecht. Mir wird jedoch nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen oder eine Pfändung über mich ergehen zulassen. Dabei geht es mir weniger um die 50 Euro oder 52 um genau zu bleiben als um die Art wie Sie dieses Geld bei mir versuchen einzutreiben. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Zeit finden sich mal um diesen Sachverhalt zu kümmern. Es muss dem Bürger eine Chance gegeben werden Zahlungsaufforderungen die nicht ankommen zu begleichen. Auch sollten die Mitarbeiter etwas kompromissbereiter sein. Meine Fehltat des falschen Parkens habe ich eingesehen. Aber was danach vorgefallen ist halte ich für nicht Rechtmäßig. Oder besser eventuell für Rechtmäßig aber nicht gerecht.
Mit freundlichen Grüßen XXX
Haltet Ihr das auch für eine Erpressung? Mir ist schon bewusst das ich es letztendlich zahlen muss und auch wohl werde. Aber ich finde die Art wie hier mit einem Umgegangen wird nicht Ok. Klag doch vor den Verwaltungsgerich.... Ist doch nicht i.O. sowas.
@ mimi.
Da bin ich dann ja wieder beim Rechtsanwalt. Ist doch Traurig das es in diesem Land nicht auch ohne geht. Un der Kassiert dann gebühren und sagt mir: Musst du bezahlen!
Ich halte es für nicht gerechtfertigt und wollte mal eine normale Meinung dazu hören. Was in irgendwelchen Rechtstexten steht ist mir eigentlich egal. Hab auch keine Zeit diese alle zu lesen und finde sie auch recht schwer verständlich teilweise. Außerdem die richtige Stelle zu finde kann je nach dem lange dauern und wenn man sie dann hat gibts meist einen Zusatz im Anhang oder so.
@ kaf52ri.
Du brauchst mich auch nicht zu trösten. bin auch nicht Traurig oder so. Bisschen Verärgert vllt. Zum Thema Rechtsanwalt s.h. @mimi. Ich will nur eure Meinung wie Ihr solche oder Ähnliche Dinge von Behörden findet. Ob Ihr euch in machen Fällen auch Verarscht vorkommt wenn man euch erzählt dann Klag doch dagegen oder sonstiges. Gibt auch noch viele andere Fälle. Höre oft das beim Arbeitsamt leistungen gestrichen werden, ob jetzt gerechtfertigt oder nicht kann ich nicht beurteilen. (Bin Berufstätig) Kann mir aber vorstellen das dort so reagiert wird wie es mir geschildert wurde. Diesen Leuten die meist kein Geld haben wird ebenfalls gesagt, dass Sie doch gegen diesen Bescheid klagen sollen wenn es ihnen nicht passt.