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Was haltet Ihr von Solchen Verhalten von Städten bzw Gemeinden?

Vollstreckungsankündigung vom 01.08.2011

Sehr geehrter Herr XXXX,

im Jahre 2010 soll ich eine Ordnungswidrigkeit (Falsch Parken) begannen haben. Dies wird wohl den Tatsachen entsprechen. Nun wurde mir aber weder die übliche Verwarnung an meinem Auto, noch die Verwarnung über die 5 Euro per Post zugestellt bzw. ich habe sie nicht erhalten. Als dann am 23.11.10 die Stadt einen Betrag von 28,5 Euro von mir forderte habe ich mit verschieden Personen des Rathauses telefoniert. Dort wurde mir beschrieben das ich 28,5 Euro zuzahlen hätte. Oder Widerspruch einlegen könnte. Dies habe ich ja telefonisch auch erledigt. Daraufhin rief ich bei der Post an um zu fragen was den mit dem Brief über die 5 Euro wäre. Von der Post wurde mir ein Schreiben zugestellt, welches besagte: Es könne nicht sichergestellt werden das dieser Brief bei mir angekommen ist. In einem weiteren Gespräch mit der Stadt wurde mir dann geantwortet, dass ich nachweisen müsse das dieser Brief nicht bei mir angekommen sei. Ich verwies also auf oben genanntes Schriftstück. Die Sachbearbeiterin beschrieb mir das Ihr das nicht reichen würde da nicht sichergestellt wäre das der Brief nicht angekommen sei. Laut Ihren Aussagen, überprüft habe ich dieses nicht. Müsse ich nachweisen und zwar eindeutig, dass der Brief bei mir angekommen sei. Ich entgegnete natürlich wie ich dies den machen solle. Den ganzen Tag vor den Briefkasten warten kann als Berufstätiger keine Lösung sein. Eine Kamera Überwachung scheidet auch aus, da zwar nachvollzogen werden könne ob der Briefträger einen Brief bei mir einschmeißt, einen genaue Aussage welches ist auch so nicht geklärt. Abgesehen von den Problemen der Videoüberwachung allgemein. Ich müsste erstmal sicherstellen ob ich eine Kamera anbringen darf... Das Personal der Stadt Troisdorf bestand energisch darauf, dass ich ja eine Rechnung (5Euro) hätte bezahlen können. Da diese mir nie Zugestellt wurden konnte ich dies jedoch nicht. Nun haben wir Mittlerweile den 01.08.2011. Die Stadt hat 5 Euro Gebühren für die Ordnungswidrigkeit von mir erhalten Fordert jedoch 52 Euro. Mehrfach hat man mir vorgeschlagen ich solle doch vor dem Verwaltungsgericht dagegen Klagen. Jetzt kennen ich mich im Verwaltungsrecht nicht so gut aus. Weis also gar nicht so genau wie ich eine Klage denn einreichen soll. Und Anwaltsgebühren für 23,5 Euro? Das ist doch fast (entschuldigen Sie die Anschuldigung) Erpressung. Zahl das Geld oder Klag dagegen. Man zahlt also, aber rechtmäßig ist dass nicht. Ich wollte nicht zahlen da es nach meinem Rechtsempfinden einfach nicht in Ordnung ist Bürger so abzukassieren. Nun habe ich heute einen Rechnung über 52Euro bekommen. Also mehr als Faktor 10 des Ursprünglichenbetrages. "trotz wiederholter Aufforderung haben Sie die in der Forderungsaufstellung aufgeführten Beträge (s. Aufstellung) i.H.v insgesamt 52,00 € nicht gezahlt." Auch von diesen 52 Euro höre ich zum ersten Mal und frage mich, wo den die Vorherigen 52 Euro Rechnungen sind. Man droht mir also diesen Betrag vollstrecken zulassen, Kündigt Wohnungsöffnungen, Konto- und Gehaltspfändungen etc. an. Ein Rechtsmittel gegen diesen Erlass scheint es nicht zu geben. Zumindest ist keiner Vermerkt. Ob es einen gibt weis ich jetzt nicht so genau. Vielleicht Sie. Abgesehen von der wahrscheinlich nicht so hohen Chance in diesem Fall vor den Verwaltungsgericht. Ich bin eigentlich weder bereit 23,5 Euro, noch 52 Euro zu zahlen. Ich halte diese Forderung für nicht gerecht. Mir wird jedoch nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen oder eine Pfändung über mich ergehen zulassen. Dabei geht es mir weniger um die 50 Euro oder 52 um genau zu bleiben als um die Art wie Sie dieses Geld bei mir versuchen einzutreiben. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Zeit finden sich mal um diesen Sachverhalt zu kümmern. Es muss dem Bürger eine Chance gegeben werden Zahlungsaufforderungen die nicht ankommen zu begleichen. Auch sollten die Mitarbeiter etwas kompromissbereiter sein. Meine Fehltat des falschen Parkens habe ich eingesehen. Aber was danach vorgefallen ist halte ich für nicht Rechtmäßig. Oder besser eventuell für Rechtmäßig aber nicht gerecht.

Mit freundlichen Grüßen XXX

Haltet Ihr das auch für eine Erpressung? Mir ist schon bewusst das ich es letztendlich zahlen muss und auch wohl werde. Aber ich finde die Art wie hier mit einem Umgegangen wird nicht Ok. Klag doch vor den Verwaltungsgerich.... Ist doch nicht i.O. sowas.

Update:

@ mimi.

Da bin ich dann ja wieder beim Rechtsanwalt. Ist doch Traurig das es in diesem Land nicht auch ohne geht. Un der Kassiert dann gebühren und sagt mir: Musst du bezahlen!

Ich halte es für nicht gerechtfertigt und wollte mal eine normale Meinung dazu hören. Was in irgendwelchen Rechtstexten steht ist mir eigentlich egal. Hab auch keine Zeit diese alle zu lesen und finde sie auch recht schwer verständlich teilweise. Außerdem die richtige Stelle zu finde kann je nach dem lange dauern und wenn man sie dann hat gibts meist einen Zusatz im Anhang oder so.

Update 2:

@ kaf52ri.

Du brauchst mich auch nicht zu trösten. bin auch nicht Traurig oder so. Bisschen Verärgert vllt. Zum Thema Rechtsanwalt s.h. @mimi. Ich will nur eure Meinung wie Ihr solche oder Ähnliche Dinge von Behörden findet. Ob Ihr euch in machen Fällen auch Verarscht vorkommt wenn man euch erzählt dann Klag doch dagegen oder sonstiges. Gibt auch noch viele andere Fälle. Höre oft das beim Arbeitsamt leistungen gestrichen werden, ob jetzt gerechtfertigt oder nicht kann ich nicht beurteilen. (Bin Berufstätig) Kann mir aber vorstellen das dort so reagiert wird wie es mir geschildert wurde. Diesen Leuten die meist kein Geld haben wird ebenfalls gesagt, dass Sie doch gegen diesen Bescheid klagen sollen wenn es ihnen nicht passt.

12 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Eh Du bist mir ne lustige Nummer, hurra Troisdorf, ihr wißt noch daß es einen 5 Euro-Schein gibt. Woanders wärst Du mindestens 15 = das Dreifache losgeworden; reg Dich also nicht auf und bezahle!

    Außerdem welch hirnloser Kopf hat Dich hier bei Religion und Geschwafel landen lassen?

    Troisdorf im früheren Siegkreis ich grüße Euch, ein ehemaliger Herchener.

  • vor 10 Jahren

    ich halte nix davon, diesen wust durchzulesen, und ein urteil drüber abzugeben ...

    und trösten will ich dich schon gar nicht.!

    du wirst hier bei y/c keinen rechtsanwalt finden.!

  • Mimi
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    oh mann...erzähl das bitte nem RA

  • vor 10 Jahren

    Du kannst deine Unschuld nicht beweisen.

    Deswegen würde ich sofort alles bezahlen, bevor es noch schlimmer wird.

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  • vor 10 Jahren

    Ziemlich Wirr was du da schreibst.

    Ob du willst oder nicht du kommst nicht umhin diese Forderung zu zahlen.

    Im übrigen waren die 5,00 € wirklich Preiswert für falsch parken und da daraus 52,00 € geworden sind ist vollkommen logisch. Jeder Brief den die Stadtverwaltung geschrieben hat kostet Geld und dann kommen die Mahngebühren hin zu.

    Dein gesamtes Verhalten in dieser Sache war vom Anfang an sehr Dilettantisch.

    An deiner Stelle würde ich daraus eine Lehre ziehen und den fälligen Betrag bezahlen, denn denke daran es ist sogar ein Schufa Eintrag fällig wegen den nicht zahlen.

    Quelle(n): Das Gesetz.
  • vor 10 Jahren

    Ich als Verwaltugnsbeamter kann dir nur sagen, dass deine "Geschichte" absoluter QUARK ist!!

    Die Verwalttung MUSS nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz beweisen können, dass die Post bei dir angekommen ist.

    DESWEGEN werden Ordnugnsverfügungen per POSTZUSTELLUNGSURKUNDE zugesandt!

    Das heißt, der Postbote wirft den Brief ein und notiert sich das Datum. Die Verwaltung KANN also beweisen, dass der Brief angekommen ist!! Es reicht aus, wenn der Brief in deinen WIRKUNGSBEREICH eingeht. Sprich in den Briefkasten!!!!!

    Wenn du aber die Post nicht aufmachst oder in die Ecke wirfst und meinst, dann hab ich das halt nciht bekommen, dann bist du auf dem IRRWEG!

    Auch kann man Widerspruch nur schriftlich oder zur NIEDERSCHRIFT einlegen und nicht telefonisch!!!!

    In diesem Sinne....

  • kurt j
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    habe schwer das gefühl bei dir im ort scheint etwas mit der postzustellung nicht zu stimmen, denn es bleibt nicht nur bei der einmaligen anmahnung zur zahlung der Ordnungswidrigkeit, und es gibt einen zeitrahmen bis das die ansprüche verjährt sind, aber das amt hat zumindest die zahlungsaufforderungen an dir im rechner und kann nachweisen das dir zugesandt wurden, ergo zahle den mist und es ist gut

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Inwiefern anders verhalten? Jungen stellen einfach andere Ansprüche in der Erziehung als Mädchen. Natürlich muss guy darauf eingehen. Aber meine Jungs stellen auch andere Ansprüche als andere Jungen, und auch darauf gehe ich natürlich ein. replaced into auffällig ist - Mädchen werden heutzutage in der Schule bis zum geht-nicht-mehr gefördert, aus lauter Angst, daß guy sie nicht *political perfect* behandelt. Da müssen die Jungen oft wirklich kämpfen, um ähnlich gute Voraussetzungen zu bekommen. Es gibt woman's Days (meine Jungen haben die immer mitgemacht, weil sie das unfair fanden), es gibt Mädchenabende in den Stadtteilhäusern, aber keine Jungsabende, es gibt sogar Mathekurse nur für Mädchen, aber keine nur für Jungen. Wenn ich nur Mädchen hätte, würde ich mich natürlich für meine Töchter freuen. Da ich aber nur Jungen habe, nervt es mich manchmal schon...

  • vor 10 Jahren

    gehe zur polizei und lass dir helfen

    aerger tut nicht gut

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ich würde das zahlen an deiner Stelle. Hatte das so ähnlich auch mal. Dann ging das vor Gericht, da hab ich immer noch nicht gezahlt und dann bekam ich eine Aufforderung zum Haftantritt. Entweder binnen 3 Tagen € 60,00 zahlen, Ersatweise 3 Tage Bau. Habe dann sofort Online denen die € 60,00 überwiesen!

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