Kann eine 17jährige ihren Umzug beantragen?

17jährige Tochter wohnt bei leiblicher Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat. Könnte sie trotzdem beim Jugendamt beantragen, daß sie zu ihrem Vater oder in eine WG ziehen kann, wenn die Zustände mit der Mutter nicht mehr erträglich sind?

2011-07-14T16:39:06Z

Es geht vor allem um Kontrollsucht, Psychoterror und völlig sinnlose Verbote und Vorschriften der Mutter.

Anonym2011-07-14T23:05:18Z

Beste Antwort

Bevor das passiert, muss erstmal die Mutter abgecheckt werden.

Dazu muss zwingend das Jugendamt eingeschaltet werden, das dann prüft ob die Anschuldigungen der Tochter auch Bestand haben und offensichtlich eine Gefährdung des Kindes wohl vorliegt, sollte sie weiterhin bei der Mutter verbleiben.

Also so einfach auf Zuruf, meine Mutter kontrolliert und indoktriniert mich daher muss ich hier raus, wird sicher nicht stattfinden, da sich das auch Erziehung nennt. Des weiteren, ist sich erst eine objektive Sichtweise der Dinge zu verschaffen bevor man dazu übergeht, eine Mutter an den Pranger zu stellen.

Sollte sich also bei der Überprüfung herausstellen das die Vorwürfe konkludent sind, kann dem Wunsch der Tochter entsprochen werden und sie aus den schädlichen Verhältnissen entfernt werden.
Treffen die Anschuldigungen nicht zu, so ist der verbleib bei der Mutter zwingend.


"TM"

Hausverwalter2011-07-15T12:53:17Z

Dein Ansprechpartner ist das Jugendamt, die können dir helfen. Wenn dir der MitarbeiterIn dort nicht angenehm ist, kannst du jeden anderen Jugendamt gehen - das geht auch anonym.

Komet2011-07-15T08:44:47Z

Zum Vater: Das ist problemlos möglich. Sie zieht zu ihm. Wenn die Mutter etwas dagegen hat, kann sie einen Antrag beim Familiengericht auf "Herausgabe" stellen. Die Tochter wird beim Familiengericht angehört und kein Richter wird einer 17jährigen verbieten, beim Vater zu wohnen (solange dieser keine gravierenden VOrstrafen im Drigen-, Gewalt- oder Sexualbereich hat). Der Vater kann, wenn die Mutter einen solchen Antrag stellt, einen Gegenantrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen und er hat gute Chancen, dass er es bekommt, wenn die Tochter bei ihm leben will.


Ganz woanders (WG z.B.): Schwierig. Das Jugendamt hat immer ein Interesse daran, dass die Probleme zu Hause auch genau dort gelöst werden. Da wäre es wahrscheinlicher, dass die euch einen Sozialarbeiter stellen, der euch hilft, miteinander zurrecht zu kommen.

kurt j2011-07-15T06:47:53Z

Meines Wissens kann sie ab dem Alter von 13 Jahren selbst in verbindung mit dem Kinder-Richter entscheiden wo sie Wohnen möchte

Lene2011-07-15T06:09:23Z

Der Vater muss einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.

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